26. Januar 2025Prüfungsrecht

Erfolg im Prüfungsrecht beim endgültigen Nichtbestehen: Vergleichsschluss Universität Mannheim

Erfolg im Prüfungsrecht

teipel.law wurde damit beauftragt, gegen einen Prüfungsbescheid über das endgültige Nichtbestehen vorzugehen. Federführend in dem Verfahren war Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christian Reckling.

Widerspruch gegen den Prüfungsbescheid

Unsere Mandantin erhielt von der Universität Mannheim einen Bescheid über das endgültige Nichtbestehen im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre. Hiergegen legte Rechtsanwalt Christian Reckling fristgerecht Widerspruch ein und beantragte Akteneinsicht in das endgültige Nichtbestehen über zwei Prüfungsleistungen. Nach Sichtung der Prüfungsunterlagen fertigte Rechtsanwalt Christian Reckling die Widerspruchsbegründung und rügte u.a. das Prüfungsverfahren als auch das Bewertungsverfahren.

Vergleichsschluss

Die Universität Mannheim bot aufgrund der Widerspruchsbegründung einen Vergleich fü unsere Mandantschaft an, das endgültige Nichtbestehen konnte abgewendet werden.

Praxistipp

Die Mitteilung über das endgültige Nichtbestehen im Studiengang ist zunächst ein Schock für den betroffenen Prüfling. Dennoch sollte man nicht vorschnell aufgeben und prüfen lassen, ob es Möglichkeiten gibt, das endgültige Nichtbestehen abzuwenden. Mittels der Akteneinsicht kann dann geprüft werden, ob ein Widerspruch hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von teipel.law helfen betroffenen Prüflingen bundesweit und unterstützen professionnell und kompetent zu allen Fragen zum Prüfungsrecht. Buchen Sie hier Ihre Erstberatung. 

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Erfolgreiche Verfahren: