teipel.law wurde damit beauftragt, gegen einen Prüfungsbescheid über das endgültige Nichtbestehen vorzugehen. Federführend in dem Verfahren war Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christian Reckling.
Unsere Mandantin erhielt von der Universität Mannheim einen Bescheid über das endgültige Nichtbestehen im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre. Hiergegen legte Rechtsanwalt Christian Reckling fristgerecht Widerspruch ein und beantragte Akteneinsicht in das endgültige Nichtbestehen über zwei Prüfungsleistungen. Nach Sichtung der Prüfungsunterlagen fertigte Rechtsanwalt Christian Reckling die Widerspruchsbegründung und rügte u.a. das Prüfungsverfahren als auch das Bewertungsverfahren.
Die Universität Mannheim bot aufgrund der Widerspruchsbegründung einen Vergleich fü unsere Mandantschaft an, das endgültige Nichtbestehen konnte abgewendet werden.
Die Mitteilung über das endgültige Nichtbestehen im Studiengang ist zunächst ein Schock für den betroffenen Prüfling. Dennoch sollte man nicht vorschnell aufgeben und prüfen lassen, ob es Möglichkeiten gibt, das endgültige Nichtbestehen abzuwenden. Mittels der Akteneinsicht kann dann geprüft werden, ob ein Widerspruch hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von teipel.law helfen betroffenen Prüflingen bundesweit und unterstützen professionnell und kompetent zu allen Fragen zum Prüfungsrecht. Buchen Sie hier Ihre Erstberatung.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.