Nicht weniger anspruchsvoll sind Facharztprüfungen, die für den beruflichen Werdegang einer jeden Ärztin bzw. eines jeden Arztes im Hinblick auf die angestrebte Spezialisierung erforderlich sind. Wird das Nichtbestehen der Facharztprüfung bekanntgegeben, so wird in aller Regel eine Auflage erlassen, so dass sich dadurch die Zulassung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt zeitlich verzögert. Das wiederum kann zu finanziellen Einbußen oder gar zum Verlust der gewünschten Facharztstelle führen.
Facharztprüfungen verlaufen nicht fehlerfrei. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze sind auch bei diesen Prüfungen anwendbar. Es passieren immer wieder Verfahrens- aber auch Beurteilungsfehler, so dass es sich empfiehlt, im Falle des Nichtbestehens die Prüfungsbewertungen überprüfen zu lassen. So ist es bereits durch uns geführte Verfahren mehrfach aufgedeckt worden, dass die Mitglieder der Prüfungskommission keine konkrete Kenntnis der Prüfungsordnung hatten, so dass die Prüfung bereits fehlerhaft durchgeführt worden ist. Auf der Prüferbank sitzen zudem nicht selten Prüfer, die ihre Kollegen in der Prüfung zu Unrecht unfair behandeln, oftmals aus doch sach- und insbesondere fachfernen Gründen.
Bei der mündlichen Facharztprüfung gibt es zudem die Besonderheit, dass der Verlauf der Prüfung per Tonbandaufzeichnung erfolgt, so dass sämtliche Prüferexzesse aufgenommen werden. Dabei ist es bemerkenswert, dass die Prüfer trotz der Tonbandaufzeichnung immer wieder unsachliche Äußerungen tätigen. Das führt dazu, dass TEIPEL & PARTNER Rechtsanwälte aufgrund der klaren Beweislage bei der Prüfungsanfechtung einer Facharztprüfung oft beachtliche Erfolge erzielen.
Aber auch im Rahmen der inhaltlichen Bewertung unterlaufen Fehler, insbesondere dann, wenn neueste fachwissenschaftliche Erkenntnisse im jeweiligen Bewertungsverfahren nicht berücksichtigt worden sind oder die in der Fachwelt anerkannten Antworten im konkreten Prüfungsverfahren zu Lasten der Prüflinge als fehlerhaft bewertet worden sind.
Nicht selten werden aber auch die vorgeschriebenen Prüfungszeiten nicht eingehalten, so dass der Prüfungsanspruch in zeitlicher Hinsicht verkürzt wird. Zudem konnten wir in Verfahren Fehler bei der Zusammensetzung der Prüfungskommission aufdecken, so dass die Prüfung wiederholt werden musste.
TEIPEL & PARTNER Rechtsanwälte helfen Ihnen bundesweit und erarbeiten eine strategische und individuelle Lösung für Ihr Problem.
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