TEIPEL & PARTNER Rechtsanwälte konnten ein erfolgreiches Widerspruchsverfahren gegen die FOM Hochschule führen und dafür Sorge tragen, dass unser Mandant sein Studium fortführen kann.
Was was passiert?
Unter dem 02.05.2022 erhielt unser Mandant die schriftliche Mitteilung über das endgültige Nichtbestehen der Modulprüfung „Transfer Assessment – Transfer-Bericht 2“ im Master-Studiengang „IT Management“.
Hiergegen haben wir Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Nach Sichtung der Prüfungsunterlagen wurde der Widerspruch durch uns umfangreich begründet. Inhaltlich haben wir u.a. vorgetragen, dass es für die Abnahme der Prüfung an einer normativen Grundlage fehlt. Zudem sei kein sachlicher Grund dafür erkennbar, dass die Masterprüfung nur dann als bestanden gilt, wenn jede Teilprüfungsleistung des Transfer-Assessments als bestanden gilt. Dies sei eine unangemessene Benachteiligung unseres Mandanten, mithin liege eine unzulässige Prüfungsschranke vor. Auch die Anzahl der Wiederholungsversuche gegenüber anderen Modulen sei nicht nachvollziehbar. In bewertungstechnischer Hinsicht wurden zudem konkrete Einwände gegen die Prüferbewertungen vorgetragen.
Die FOM Hochschule ließ die Prüfungsleistung erneut bewertet mit dem Ergebnis, dass die Prüfungsleistung mit "bestanden" bewertet worden ist. Unser Mandant behält damit seinen Prüfungsanspruch und kann sein Masterstudium fortführen
Praxistipp
Betroffene Prüflinge sollten im Falle des endgültigen Nichtbestehens nicht vorschnell aufgeben und prüfen lassen, ob die Verfahrens- und Bewertungsgrundsätze eingehalten worden sind und ob die Prüfungsleistung den normativen Vorgaben entspricht bzw. ob es überhaupt normative Vorgaben für die Ableistung der Prüfungs- und Studienleistung gibt.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.