Prüfungsanfechtung Bachelor und Master

Gerade die Noten der Modul- und Abschlussprüfungen der Bachelor- und Masterstudiengänge können im Hinblick auf das berufliche Fortkommen der Studierenden von entscheidender Bedeutung sein, fließen sie doch in die Berechnung der Gesamtnote mit ein. 

Für Studierende ist hierbei das Ziel – unabhängig vom jeweiligen Studiengang – das erfolgreiche und bestmögliche Bestehen der Modul- und Abschlussprüfungen. Ob einzelne Modulprüfungen, die Bachelorarbeit, die Masterarbeit oder die Diplomprüfung. Allen Prüfungen ist gemeinsam, dass die Prüfungsleistungen auf einem ordnungsgemäßen Prüfungs- und Bewertungsverfahren basieren müssen und die Bewertung für den Studierenden nachvollziehbar und den in der Prüfungsordnung festgelegten Bewertungsgrundsätzen entsprechen muss. Aus diesem Grund können sowohl einzelne Modulprüfungen als auch Abschlussprüfungen unter prüfungsrechtlichen Mängeln leiden.

Insbesondere das Verfahren zur Bewertung der Abschlussarbeiten (in der Regel zwei Prüfende) ist häufig fehleranfällig. So stellen sich komplexe Rechtsfragen bei der Bewertung durch zwei Prüfende: 


  • Gibt es eine offene oder verdeckte Bewertung
  • Dürfen sich die Prüfer untereinander abstimmen
  • Wie wird im Falle der Notendifferenz vorgegangen
  • Was kann man unternehmen, wenn die Betreuung der Abschlussarbeit aus Sicht des Prüflings nicht optimal verläuft?

Modulprüfungen in Bachelor-Studiengängen

Modulprüfungen innerhalb von Bachelor-Studiengängen sind ein entscheidender Meilenstein im akademischen Werdegang eines Studierenden. Sie dienen als Nachweis der erlangten Kenntnisse und Fähigkeiten und öffnen Türen für weitere akademische und berufliche Möglichkeiten. 

Modulprüfungen sind formale Bewertungen, die am Ende eines Moduls in einem Studiengang durchgeführt werden. Sie dienen dazu, das Wissen und die Kompetenzen der Studierenden zu prüfen, die sie in dem jeweiligen Modul erworben haben. Nachfolgend werden einige wesentliche Merkmale und Aspekte von Modulprüfungen dargestellt:

  1. Definition eines Moduls: Ein Modul ist eine thematisch abgeschlossene Einheit innerhalb eines Studiengangs, die aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen bestehen kann.

  2. Prüfungsformen: Modulprüfungen können in verschiedenen Formen stattfinden, darunter schriftliche Klausuren, mündliche Prüfungen, Hausarbeiten, Präsentationen, Projektarbeiten oder praktische Prüfungen.

  3. Leistungspunkte: Jedes Modul ist in der Regel mit einer bestimmten Anzahl von ECTS-Punkten (European Credit Transfer and Accumulation System) verknüpft, die den Arbeitsaufwand und den Umfang des Moduls widerspiegeln. Das Bestehen der Modulprüfung ist notwendig, um diese Punkte zu erhalten.

  4. Zulassung: Die Teilnahme an einer Modulprüfung kann an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein, wie z.B. das Erreichen einer Mindestanzahl von Anwesenheitsstunden oder das Bestehen von Vorleistungen.

  5. Bewertung: Die Ergebnisse der Modulprüfungen fließen in die Gesamtnote des Studiengangs ein. Die Notenvergabe erfolgt nach den Richtlinien der jeweiligen Hochschule.

  6. Wiederholungsmöglichkeiten: Falls eine Modulprüfung nicht bestanden wird, gibt es in der Regel Möglichkeiten zur Wiederholung. Die Anzahl der Wiederholungsversuche und die Bedingungen dafür variieren je nach Hochschule und Studiengang.

  7. Ziel: Das Hauptziel von Modulprüfungen ist es, den Lernfortschritt der Studierenden zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie die Lernziele des Moduls erreicht haben.

Modulprüfungen sind ingesamt ein integraler Bestandteil des Hochschulsystems und tragen wesentlich zur Qualitätssicherung und zum Nachweis der erworbenen Kompetenzen der Studierenden bei. Allerdings können Verfahrens- und Beurteilungsfehler die Integrität und Fairness dieser Modulprüfungen beeinträchtigen.


Was sind mögliche Verfahrensfehler?

Unklare Prüfungsanweisungen: Missverständliche oder unvollständige Aufgabenstellungen können zu Verwirrung und Fehlern führen, die sich auf die Prüfungsbewertung auswirken können.

Technische Probleme: Bei Online-Prüfungen können technische Ausfälle oder Softwareprobleme den Prüfungsprozess erheblich stören.

Schlechte Organisation: Verspätungen, fehlende Materialien oder unzureichende Vorbereitungen beeinträchtigen die Prüfungsdurchführung und können sich ebenfalls auf die Bewertung auswirken.

Fehlerhafte Prüferbestellung: Der Bestellungsprozess von Prüfenden ist wesentlich und kann sich erheblich auf das Prüfungsergebniss auswirken.

Verfahrensfehler beziehen sich also auf Probleme im Ablauf der Prüfung.


Was sind mögliche Beurteilungsfehler?

Subjektivität: Persönliche Vorlieben oder Abneigungen des Prüfers können die Bewertung beeinflussen.

Inkonsistenz: Unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe zwischen verschiedenen Prüfern oder Prüfungen führen zu Ungerechtigkeiten.

Sachfremde oder auch willkürliche Erwägungen stellen ebenso Beurteilungsfehler dar und können angefochten werden. 

unausgewogene Bewertung: Das besondere Hervorheben der negativen Aspekte ist nicht Ziel des Bewertungsprozesses.


Modulprüfungen in Masterstudiengängen

Ein Masterstudium ist ein weiterführendes Studium, das auf einem Bachelorstudium aufbaut und zu einem zweiten akademischen Grad führt. Modulprüfungen innerhalb von Master-Studiengängen sind dabei ein weiterer entscheidener Schritt in der akademischen Laufbahn von Studierenden, um Fachkenntnisse und Kompetenzen auf einem höheren Niveau für den Masterabschluss nachzuweisen. 

Auch bei der Durchführung und Bewertung von Masterprüfungen können Verfahrens- und Beurteilungsfehler auftreten, die die Grundsätze der Prüfungsfairness und Chancengleichheit verletzen. 

Dass diese Rechtsfragen nicht nur rein theoretischer Art sind, sondern auch in den von uns geführten Verfahren zu Gunsten unserer Mandant:innen aktiv genutzt werden, um die Neubewertung oder Wiederholung der Prüfung zu erzielen, zeigen viele von uns erfolgreich erstrittenen Prüfungsanfechtungen

Unsere Erfahrungen zeigen auf, dass selbst erfahrene Prüfende Fehler innerhalb des Bewertungsverfahrens begehen können, so dass die Bewertung rechtsfehlerhaft und damit zu Lasten des Studierenden zustande kommt. Für ein Überdenkens- bzw. Widerspruchsverfahren ist eine tiefgehende Auseinandersetzung mit der jeweils einschlägigen Prüfungsordnung sowie ein präzises Erfassen der Bewertungen zwingend notwendig.

Die Anfechtung von Bewertungen der Modulprüfungen kann ein wirksames Mittel sein, um Prüfungsnoten anzufechten und akademische Gerechtigkeit herzustellen. Durch eine sorgfältige Vorbereitung und einer klaren und stringenten Argumentation können betroffene Prüflinge ihre Erfolgschancen für eine Prüfungsanfechtung erheblich steigern. 

Wie läuft eine Prüfungsanfechtung ab?

Zunächst muss eine Notenbekanntgabe gegenüber dem Prüfling erfolgen. In der Regel erfolgt dies im Falle des Bestehens bzw. Nichtbestehens schriftlich oder im elektronischen Hochschulaccount des Studierenden. Bei mündlichen Prüfungen erfolgt die Bekanntgabe der Note meist im Anschluss an die Prüfung. 

Gegen die Bekanntgabe der Note kann dann - je nach Ausgestaltung der Prüfungsordnung - entweder eine Remonstration (Überdenkensverfahren) oder ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden. 

Als nächsten Schritt beantragen wir Akteneinsicht in die Prüfungsunterlagen. Die Akteneinsicht ist notwendig, um Verfahrens- und/oder Beurteilungsfehler aufzuspüren, um sodann die Einwände gegen die Bildungseinrichtung schriftlich vorzubringen.

Welche Prüfungsleistungen können überprüft und angefochten werden?

Wir überprüfen sämtliche Prüfungsleistungen im Rahmen der Bachelor- und Masterstudiengänge sowie ihre Abschlussarbeiten auf Verfahrensfehler und materielle Bewertungsfehler und machen substantiierte Einwände bereits im außergerichtlichen Widerspruchs- oder Gegenvorstellungsverfahren (Überdenkensverfahren, Remonstration) umfassend geltend. 

Mit welchem Ziel kann eine Prüfungsleistung angefochten werden?

Die Prüfungsanfechtung kann – je nach Einzelfall – zu einer erneuten Korrektur der Prüfungsleistung, einer Notenanhebung oder einer Wiederholung der Prüfung führen. 

Zahlreiche durch uns erfolgreich geführte Verfahren belegen unsere Expertise in diesem Bereich. 

Wir führen Prüfungsanfechtungen bundesweit. Vertrauen Sie unserer Expertise. 

Kleingedrucktes? Nein danke. Unsere Mandatskonditionen:

Mandatskonditionen Privatpersonen

Abrechnung (Stundensatz)

Abrechnungstakt

Weitere Kosten


Mindestbetrag

Prozesskostenhilfe

Übernahme durch Rechtsschutzversicherung

Honorarhöchstgrenze (Deckelung)

Zahlbar per

Ratenzahlung

420,00 EUR

Minutengenau

19% Umsatzsteuer 

10% IT-Kosten

2.500,00 EUR (zzgl. 10% IT-Kosten und zzgl. 19% Umsatzsteuer)

Nein

In der Regel maximal 540,50 EUR in Gerichtsverfahren

Nein

Überweisung, Kreditkarte (PayPal)

Via Paypal (vorbehaltlich Bonität, zzgl. Zinsen)

Mandatierung

Im Anschluss an ein Erstgespräch, das Sie ebenfalls direkt über diese Seite buchen können und welches als Video- oder Telefonkonferenz per Microsoft Teams durchgeführt wird (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist diesseits aktiviert), können Sie uns mittels eines Einladungslinks direkt online im "teipelverse" mandatieren und dort selbstverständlich auch (fortwährend) Unterlagen hochladen. Wir benötigen keine Dokumente per Post oder in Schriftform; Sie erhalten durch uns die Möglichkeit, Ihre Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) zu unterschreiben - und dies für Sie kostenfrei. Im "teipelverse" können Sie zudem jederzeit den Stand Ihres Verfahrens einsehen, Unterlagen und Rechnungen herunterladen und auch Kostenbeträge angeben, bei deren Erreichen Sie automatisch benachrichtigt werden möchten. Die weitere Erfassung ist sodann so lange deaktiviert, bis Sie einen weiteren Betrag zur Bearbeitung freigeben. Hiermit gewährleisten wir nicht nur absolute Kostensicherheit, sondern auch vollständige Kostentransparenz: So können Sie nicht nur erhaltene Rechnungen im teipelverse einsehen und herunterladen, sondern sich auch - und zwar in Echtzeit - die aktuell erfasste Summe anzeigen lassen, unabhängig davon, ob Sie bereits eine Rechnung erhalten haben oder nicht. 

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