Prüfungsanfechtung Bachelor und Master

Gerade die Noten der Abschlussprüfungen können im Hinblick auf das berufliche Fortkommen der Studierenden von entscheidender Bedeutung sein, fließen sie doch in die Berechnung der Gesamtnote mit ein. Für Studierende ist hierbei das Ziel – unabhängig vom jeweiligen Studiengang – das erfolgreiche und bestmögliche Bestehen der Abschlussprüfung. Ob nun die Bachelorarbeit, die Masterarbeit oder die Diplomprüfung. Allen Prüfungen ist gemeinsam, dass die Prüfungsleistungen auf einem ordnungsgemäßen Bewertungsverfahren basieren müssen und die Bewertung für den Studierenden nachvollziehbar und den in der Prüfungsordnung festgelegten Bewertungsgrundsätzen entsprechen muss. Aus diesem Grund können auch Abschlussprüfungen unter prüfungsrechtlichen Mängeln leiden.

Insbesondere das Verfahren zur Bewertung der Abschlussarbeiten (in der Regel zwei Prüfer) ist häufig fehleranfällig. So stellen sich komplexe Rechtsfragen bei der Bewertung durch zwei Prüfer: Gibt es eine offene oder verdeckte Bewertung? Dürfen sich die Prüfer untereinander abstimmen? Wie wird im Falle der Notendifferenz vorgegangen? Was kann man unternehmen, wenn die Betreuung der Abschlussarbeit aus Sicht des Prüflings nicht optimal verläuft?

Dass diese Rechtsfragen nicht nur rein theoretischer Art sind, sondern auch in den von uns geführten Verfahren zu Gunsten unserer Mandanten aktiv genutzt werden, zeigen die von uns erstrittenen Fälle, so u.a. ein Fall im Rahmen der Bewertung einer Master-Thesis an einer staatlichen Hochschule. In dem geführten Widerspruchsverfahren konnten wir erfolgreich als substantiierten Einwand aufzeigen, dass sich die beiden Prüfer untereinander bei der Bewertung der Master-Thesis abgesprochen haben, was laut der einschlägigen Prüfungsordnung jedoch nicht zulässig war. Der juristische Laie hätte die entscheidenden Nuancen in der Bewertung ohne spezialisierte Hilfe nicht aufdecken können. Hierfür war anwaltliche Expertise notwendig, um die Hochschule davon zu überzeugen, dass die beiderseitige Bewertung mit „nicht bestanden“ verfahrensfehlerhaft zustande gekommen ist. Dank unserer dezidierten Widerspruchsbegründung wurde die Bekanntgabe des Nichtbestehens der Abschlussprüfung aufgehoben. Um einer möglichen Befangenheit der Prüfer im Rahmen der Neubewertung vorzubeugen, wurden zugleich neue Prüfer zur Bewertung der Master-Thesis bestellt.

Der Fall zeigt auf, dass selbst erfahrene Prüfer Fehler innerhalb des Bewertungsverfahrens begehen, so dass die Bewertung rechtsfehlerhaft und damit zu Lasten des Studierenden zustande kommt. Für ein Widerspruchsverfahren eine tiefgehende Auseinandersetzung mit der jeweils einschlägigen Prüfungsordnung notwendig sowie ein präzises Erfassen der Bewertungen.

Wir überprüfen ihre Abschlussarbeiten auf Verfahrensfehler und materielle Bewertungsfehler und machen substantiierte Einwendungen bereits im außergerichtlichen Widerspruchs- oder Gegenvorstellungsverfahren umfassend geltend. Dies kann – je nach Einzelfall – zu einer erneuten Korrektur oder einer Notenanhebung führen. Zahlreiche erfolgreich geführte Verfahren belegen unsere Expertise in diesem Bereich.

Papierkram? Nein danke. Sie können uns direkt online mandatieren

Mandatskonditionen Privatpersonen

Abrechnung (Stundensatz)

Abrechnungstakt

Weitere Kosten


Mindestbetrag

Prozesskostenhilfe

Übernahme durch Rechtsschutzversicherung

Honorarhöchstgrenze (Deckelung)

Zahlbar per

Ratenzahlung

480,00 EUR

Minutengenau

19% Umsatzsteuer 

10% IT-Kosten

2.500,00 EUR (zzgl. 10% IT-Kosten und zzgl. 19% Umsatzsteuer)

Nein

In der Regel maximal 540,50 EUR in Gerichtsverfahren

Nein

Überweisung, Kreditkarte (PayPal)

Via Paypal (vorbehaltlich Bonität, zzgl. Zinsen)

Mandatsunterlagen

Über den folgenden link können Sie uns direkt mandatieren. Die Unterzeichnung der Mandatsunterlagen erfolgt mittels qualifizierter elektronischer Signatur (qeS). Bitte halten Sie zur Identitätsüberprüfung Ihren Personalausweis bereit und stellen Sie sicher, dass Sie über ein kamerafähiges smartphone verfügen. Weitere Unterlagen (Bescheide, Korrespondenz etc.) können Sie bequem direkt online hochladen - wir benötigen grundsätzlich keine Unterlagen per Post und auch keine Beglaubigungen. 

Aktuelle Neuigkeiten

Diese Internetseiten verwenden Cookies. Alle eingesetzten Cookies sind essenziell und ermöglichen es, die Webseite nutzen zu können. Weitere Informationen über den Einsatz von Cookies: Datenschutz | Impressum