TEIPEL & PARTNER Rechtsanwälte konnten einen weiteren Zulassungserfolg im Rahmen der von uns vertretenen Mandantinnen und Mandanten für den Laufbahnabschnitt II erzielen.
Was was passiert?
Durch die Prüfungsanfechtungen, die der mandatsführende Rechtsanwalt Christian Reckling bei der Prüfungsbehörde einreichte, konnte in den Aufsichtsarbeiten Öffentliches Recht und Strafrecht jeweils eine höhere Punktzahl erzielt werden, so dass der Grenzrang für die Bestenauslese erreicht werden konnte. Dadurch wurde der Zugang für den Laufbahnabschnitt II ermöglicht.
Rechtlicher Hintergrund
Wie jedes Jahr zeigt sich abermals, dass die Bewertungen in den Aufsichtsarbeiten im Öffentlichen Recht und im Strafrecht nicht beanstandungsfrei zustande kommen bzw. die Prüferinnen und Prüfer davon überzeugt werden können, dass die Punktevergabe höher ausfallen kann, denn für viele betroffenen Beamte geht es um den Zugang für den Laufbahnabschnitt II, für deen Zugangsprüfungen sich viele Beamte neben der alltäglichen Arbeit im Polizeidienst vorbereiten.
Betroffene Beamte sollten die Bewertungen nicht vorschnell akzeptieren, sondern prüfen lassen, ob sich Verfahrens- und/oder Beurteilungsfehler bei der Bewertung der Aufsichtsarbeiten finden lassen, so dass ein Widerspruchsverfahren geführt werden sollte.
TEIPEL & PARTNER Rechtsanwälte vertreten bundesweit Beamtinnen und Beamte nicht nur im klassischen Beamtenrecht, sondern auch bei Prüfungsanfechtungen für den Zugang zu den Laufbahnabschnitten.
Herr Rechtsanwalt Christian Reckling, der bereits für die Akademie der Polizei Hamburg als Dozent im Polizeirecht tätig war, berät Sie umfassend über die Erfolgsaussichten und führt die Widerspruchs- und auch Klageverfahren für Sie.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.