Sie haben im Ausland eine Ausbildung abgeschlossen, vielleicht haben Sie bereits einen Beruf ausgeübt und beabsichtigen nun, einen entsprechenden Beruf in der Bundesrepublik Deutschland auszuüben?
Oder Sie haben einen ausländischen Schul- oder Hochschulabschluss erlangt und planen, in der Bundesrepublik weiter die Schule zu besuchen, ein Hochschulstudium oder eine andere Ausbildung aufzunehmen oder fortzusetzen?
Das setzt möglicherweise voraus, dass Ihre im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweise in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden.
Entscheidend ist nach den gesetzlichen Bestimmungen hierfür in der Regel die Gleichwertigkeit der jeweiligen Qualifikation. Das ist nicht immer leicht festzustellen, denn die Bildungssysteme und Ausbildungsinhalte sind ja nicht in allen Staaten gleich.
Selbstverständlich ist es empfehlenswert, sich hierüber und über die zu beachtenden Formalitäten möglichst frühzeitig zu informieren. Denn entsprechende Anträge sind nur dann erfolgreich, wenn sie in deutscher Sprache eingereicht und auch die maßgeblichen Unterlagen wie Urkunden, Nachweise, Diplome etc. vollständig im Original oder in beglaubigter Kopie und mit Übersetzungen vorgelegt werden, die von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt wurden.
Wenn Sie eine Berufsqualifikation im Ausland erworben haben und diese in Deutschland anerkennen lassen möchten, müssen Sie sich an die zuständige Berufskammer oder Behörde wenden. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Art Ihres Berufs und dem Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten. Dabei gibt es drei verschiedene Kategorien von Berufen: bundesweit geregelte Berufe, landesrechtlich geregelte Berufe und nicht reglementierte Berufe. Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Verfahren für die Anerkennung Ihrer Qualifikation.
Bundesweit geregelte Berufe sind solche, für die es einheitliche gesetzliche Regelungen für die Ausbildung und die Berufsausübung gibt. Dazu gehören zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Lehrerinnen und Lehrer, Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger oder Handwerkerinnen und Handwerker. Für diese Berufe gibt es bundesweit einheitliche Anlaufstellen, die für die Anerkennung zuständig sind. Diese sind meistens die jeweiligen Berufskammern, wie zum Beispiel die Ärztekammer, die Rechtsanwaltskammer oder die Handwerkskammer. Sie können sich direkt an die Kammer wenden, die für Ihr Bundesland zuständig ist, und dort Ihren Antrag auf Anerkennung stellen.
Landesrechtlich geregelte Berufe sind solche, für die jedes Bundesland eigene Gesetze oder Verordnungen erlassen hat. Dazu gehören zum Beispiel Erzieherinnen und Erzieher, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Architektinnen und Architekte oder Ingenieurinnen und Ingenieure. Für diese Berufe gibt es keine bundesweit einheitlichen Anlaufstellen, sondern je nach Bundesland unterschiedliche Behörden, die für die Anerkennung zuständig sind. Diese können zum Beispiel das Kultusministerium, das Gesundheitsministerium oder das Wirtschaftsministerium sein. Sie müssen sich daher zunächst informieren, welche Behörde für Ihren Beruf und Ihr Bundesland zuständig ist, und dort Ihren Antrag auf Anerkennung stellen.
Nicht reglementierte Berufe sind solche, für die es keine gesetzlichen Vorschriften für die Ausbildung oder die Berufsausübung gibt. Dazu gehören zum Beispiel Journalistinnen und Journalisten, Künstlerinnen und Künstler, Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder IT-Fachleute. Für diese Berufe gibt es keine staatliche Anerkennung, sondern nur eine private Bewertung Ihrer Qualifikation durch potenzielle Arbeitgeberinnen und Arbeitsgeber oder Kunden. Sie müssen daher keine formelle Anerkennung beantragen, sondern nur Ihre Qualifikation nachweisen, zum Beispiel durch Zeugnisse, Zertifikate oder Arbeitsproben. Allerdings kann es sein, dass Sie trotzdem eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation mit einer deutschen Qualifikation benötigen, zum Beispiel für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis, die Teilnahme an einer Weiterbildung oder die Mitgliedschaft in einem Berufsverband. In diesem Fall können Sie sich an eine zuständige Stelle wenden, die Ihnen eine solche Bescheinigung ausstellt.
Um herauszufinden, welche Berufskammer oder Behörde für Ihr Anerkennungsverfahren zuständig ist, können Sie verschiedene Informationsquellen nutzen. Zum einen gibt es das Portal "Anerkennung in Deutschland", das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung betrieben wird. Dort können Sie nach Ihrem Beruf suchen und erhalten Informationen über die rechtlichen Grundlagen, die zuständigen Stellen, die erforderlichen Unterlagen und die Kosten des Verfahrens. Zum anderen gibt es in jedem Bundesland eine zentrale Anlaufstelle für Fragen zur Anerkennung, die sogenannten IQ Netzwerke. Diese bieten Ihnen eine kostenlose und individuelle Beratung an und vermitteln Sie gegebenenfalls an die zuständige Stelle weiter. Außerdem können Sie sich an die Berufsverbände oder Gewerkschaften wenden, die oft Erfahrungen mit Anerkennungsverfahren haben und Ihnen Tipps und Unterstützung geben können.
Ein wichtiger Faktor für die erfolgreiche Anerkennung von Berufsqualifikationen ist die Beherrschung der deutschen Sprache. Denn ohne ausreichende Sprachkenntnisse können Sie Ihre beruflichen Kompetenzen nicht nachweisen und auch nicht im Berufsalltag anwenden. Deshalb müssen Sie je nach Beruf und Bundesland ein bestimmtes Sprachniveau nachweisen, um die Anerkennung zu erhalten oder um in Ihrem Beruf arbeiten zu dürfen. Die Anforderungen an die Sprachkenntnisse können sehr unterschiedlich sein, je nachdem, wie viel Kontakt Sie mit Kunden, Kollegen, Behörden oder anderen Personen haben und wie komplex die Fachsprache ist.
Die Sprachniveaus werden in Deutschland nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) eingeteilt, der von A1 (Anfänger) bis C2 (Experte) reicht. Für die meisten Berufe müssen Sie mindestens das Niveau B1 oder B2 nachweisen, das bedeutet, dass Sie sich in den meisten Situationen verständigen können, die im Berufsleben auftreten. Für einige Berufe, die eine besonders hohe sprachliche Kompetenz erfordern, wie zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Lehrerinnen und Lehrer oder Juristinnen und Juristen, müssen Sie das Niveau C1 oder C2 nachweisen, das bedeutet, dass Sie sich auch über komplexe Sachverhalte und Fachthemen ausdrücken können.
Um Ihr Sprachniveau zu belegen, müssen Sie in der Regel eine anerkannte Sprachprüfung ablegen, die speziell für Ihren Beruf konzipiert ist. Die bekanntesten Sprachprüfungen sind der TestDaF, das Goethe-Zertifikat und der telc-Test, die jeweils verschiedene Niveaustufen anbieten. Die Kosten für die Sprachprüfung müssen Sie selbst tragen, es sei denn, Sie erhalten eine finanzielle Förderung, wie zum Beispiel durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) oder das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Um sich auf die Sprachprüfung vorzubereiten, können Sie verschiedene Sprachkurse besuchen, die von verschiedenen Anbietern angeboten werden, wie zum Beispiel von Volkshochschulen, privaten Sprachschulen oder Online-Plattformen. Auch hierfür können Sie unter Umständen eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Die Dauer und die Kosten eines Anerkennungsverfahrens können je nach Beruf, Bundesland und individuellem Fall variieren. Grundsätzlich gilt, dass die zuständige Stelle innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen über Ihren Antrag entscheiden muss. Wenn Sie jedoch noch zusätzliche Qualifikationen erwerben müssen, um die Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf herzustellen, kann sich das Verfahren verlängern. Außerdem kann es sein, dass Sie vor der Anerkennung noch eine Fachsprachprüfung oder eine berufspraktische Prüfung ablegen müssen, was ebenfalls Zeit in Anspruch nimmt.
Die Kosten für ein Anerkennungsverfahren setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen, die von der zuständigen Stelle erhoben werden. Diese können je nach Beruf und Bundesland zwischen 100 und 600 Euro betragen. Hinzu kommen noch eventuelle Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Sprachprüfungen oder Qualifizierungsmaßnahmen. Insgesamt können Sie mit einem Betrag zwischen 200 Euro und 1.000 Euro rechnen. Allerdings gibt es auch verschiedene Möglichkeiten, eine finanzielle Unterstützung für die Anerkennungskosten zu beantragen. Zum Beispiel können Sie einen Zuschuss oder ein Darlehen vom BAMF, vom BMAS oder vom BMZ erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Oder Sie können eine Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Rentenversicherung beantragen, wenn die Anerkennung für Ihre berufliche Integration notwendig ist. Außerdem gibt es einige Berufskammern oder Behörden, die die Gebühren für die Anerkennung erlassen oder reduzieren, wenn Sie ein geringes Einkommen haben.
Die Anerkennung von Berufsqualifikationen kann Ihnen viele Vorteile bringen, sowohl beruflich als auch persönlich. Zum einen erhöht die Anerkennung Ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt, da Sie Ihre Qualifikation offiziell nachweisen können und somit als gleichwertig zu deutschen Fachkräften angesehen werden. Dies kann Ihnen helfen, eine passende Stelle zu finden, ein höheres Gehalt zu erhalten oder eine Beförderung zu erreichen. Zum anderen erleichtert die Anerkennung Ihre berufliche Integration, da Sie sich sicherer in Ihrem Beruf fühlen, Ihre Kompetenzen weiterentwickeln und den Anforderungen Ihres Arbeitsplatzes besser gerecht werden können. Dies kann Ihnen wiederum mehr Zufriedenheit und Anerkennung in Ihrem Beruf bringen. Schließlich fördert die Anerkennung auch Ihre persönliche Integration, da Sie sich als Teil der deutschen Gesellschaft fühlen können, Ihre sprachlichen und kulturellen Fähigkeiten verbessern und mehr Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl gewinnen können.
Abrechnung (Stundensatz)
Abrechnungstakt
Weitere Kosten
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Prozesskostenhilfe
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2.500,00 EUR (zzgl. 10% IT-Kosten und zzgl. 19% Umsatzsteuer)
Nein
In der Regel 540,50 EUR in Gerichtsverfahren.
Nein
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Via Paypal (vorbehaltlich Bonität, zzgl. Zinsen)
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