Die Bestellung als Steuerberater ist vom Bestehen der Steuerberaterprüfung abhängig. Diese höchst anspruchsvollen Prüfungen unterliegen erfahrungsgemäß einer hohen Durchfallquote, sos dass sich betroffene Prüflinge zu Recht gegen die Prüfungsergebnisse zur Wehr setzen. Durch die mitunter hohen Durchfallquoten kann es vorkommen, dass die Bestehensanforderungen bei den Prüfungsämtern gelegentlich intern herabgesetzt werden, um wenigstens eine angemessene Nichtbestehensquote zu erreichen.
Bei der Anfechtung einer Steuerberaterprüfung sind formelle Besonderheiten zu berücksichtigen:
Bei einem Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung kommt kein Widerspruchsverfahren in Betracht, sondern nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht. Jedoch gibt es - ähnlich wie bei den juristischen Staatsprüfungen - ein Überdenkungsverfahren, das in § 29 Abs. 1 S. 1 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften geregelt ist. Das Verfahren ist nur möglich, solange der Bescheid über die Bekanntgabe des Ergebnisses der Steuerberaterprüfung noch nicht bestandskräftig geworden ist. Daher wird es zumeist auch erforderlich sein, neben dem Überdenkungsverfahren Klage gegen den Prüfungsbescheid zu erheben. Das jeweils zuständige Finanzgericht wird in aller Regel das von uns eingeleitete Klageverfahren für den Zeitraum der Durchführung des Überdenkungsverfahrens aussetzen, um es im Anschluss daran in einer vom Ausgang des Überdenkungsverfahrens abhängigen Weise fortzuführen.
Die Prüfung für Wirtschaftsprüfer erfolgt hingegen durch die Wirtschaftsprüferkammer auf Antrag bei der Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüferexamen bei der Wirtschaftsprüferkammer. Die Wirtschaftsprüferkammer wiederum ist bundeseinheitlich organisiert und hat regionale Zweigstellen. Das hat für uns als spezialisierte Rechtsanwälte im Prüfungsrecht den Vorteil, dass der Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) bei den Prüfungsanfechtungen für Wirtschaftsprüfer überregional gilt.
Im Gegensatz zu der bereits beschriebenen Durchfallquote bei den Steuerberaterprüfungen ist diese im Wirtschaftsprüferexamen als moderat anzusehen. Unabhängig davon erweisen sich aber die formellen Abläufe prüfungsrechtlich regelmäßig rechtsfehlerhaft und sind somit im Rahmen einer Prüfungsanfechtung angreifbar.
TEIPEL & PARTNER Rechtsanwälte führen für Sie das Widerspruchsverfahren mit Überdenkungsverfahren durch. Soweit erforderlich, beschreiten wir für Sie den Klageweg und können bei Bedarf durch alle Gerichtsinstanzen klagen.
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Abrechnungstakt
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Prozesskostenhilfe
Übernahme durch Rechtsschutzversicherung
Honorarhöchstgrenze (Deckelung)
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Ratenzahlung
480,00 EUR
Minutengenau
19% Umsatzsteuer
10% IT-Kosten
2.500,00 EUR (zzgl. 10% IT-Kosten und zzgl. 19% Umsatzsteuer)
Nein
In der Regel maximal 540,50 EUR in Gerichtsverfahren
Nein
Überweisung, Kreditkarte (PayPal)
Via Paypal (vorbehaltlich Bonität, zzgl. Zinsen)
Über den folgenden link können Sie uns direkt mandatieren. Die Unterzeichnung der Mandatsunterlagen erfolgt mittels qualifizierter elektronischer Signatur (qeS). Bitte halten Sie zur Identitätsüberprüfung Ihren Personalausweis bereit und stellen Sie sicher, dass Sie über ein kamerafähiges smartphone verfügen. Weitere Unterlagen (Bescheide, Korrespondenz etc.) können Sie bequem direkt online hochladen - wir benötigen grundsätzlich keine Unterlagen per Post und auch keine Beglaubigungen.
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