Die Anfechtung von medizinischen Prüfungen: Wie Sie von uns profitieren können

Medizinische Prüfungen sind ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung und Weiterbildung von Ärzt:innen in Deutschland. Sie sollen die fachlichen und praktischen Kompetenzen der Prüflinge überprüfen und sicherstellen, dass sie den hohen Qualitätsstandards der medizinischen Versorgung entsprechen. Die medizinischen Prüfungen umfassen verschiedene Abschnitte, wie zum Beispiel die Erste, Zweite und Dritte Ärztliche Prüfung, die Facharztprüfung oder die Fachkundeprüfung. Jeder Abschnitt besteht aus mehreren schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungsteilen, die je nach Fachgebiet und Prüfungsordnung variieren können.

Die Bestehensgrenzen in den medizinischen Prüfungen sind oft sehr hoch angesetzt, und viele Prüflinge scheitern an der Hürde des endgültigen Nichtbestehens. Dies kann gravierende Folgen für ihre berufliche Zukunft haben. Sie können ihre Ausbildung oder Weiterbildung nicht fortsetzen, verlieren ihre Approbation oder Fachanerkennung oder müssen sich einer erneuten oder ergänzenden Prüfung unterziehen. Deshalb ist es wichtig, sich gegen eine ungerechte Prüfungsbewertung zu wehren und eine Anfechtung einzulegen. Doch wie formuliert man eine wirksame Anfechtungsbegründung, die die Prüfungsämter überzeugt und eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeidet? Hier kommen wir ins Spiel.

Wie wir Ihnen helfen können

Wir sind ein Team von erfahrenen Anwältinnen und Anwälten, die sich auf das Prüfungsrecht spezialisiert haben. Wir kennen die geltenden Rechtsvorschriften und die Anforderungen an eine erfolgreiche Anfechtungsbegründung für medizinische Prüfungen. Wir analysieren Ihre Prüfungsunterlagen, identifizieren mögliche Verfahrens- und Beurteilungsfehler und formulieren eine individuelle und zielgerichtete Anfechtungsbegründung für Ihren Fall. Wir zeigen den Prüfungsämtern nicht nur die Fehler auf, sondern schlagen auch eine Lösung vor, die Ihrem Interesse entspricht. Dabei berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihres Fachgebiets, Ihrer Prüfungssituation und Ihrer persönlichen Umstände.

Verfahrensfehler sind Fehler, die bei der Durchführung oder Organisation der Prüfung auftreten. Sie können zum Beispiel die Verletzung von Prüfungsordnungen, Fristen, Formvorschriften, Anwesenheitspflichten, Auskunftsrechten oder Befangenheitsregeln betreffen. Beurteilungsfehler sind Fehler, die bei der Bewertung der Prüfungsleistung auftreten. Sie können zum Beispiel die Verletzung von Bewertungsmaßstäben, Bewertungskriterien, Bewertungsspielräumen, Bewertungsermessens oder Bewertungsgleichheit betreffen. Verfahrens- und Beurteilungsfehler können die Rechtmäßigkeit der Prüfungsbewertung in Frage stellen und einen Anspruch auf eine Neubewertung oder eine Wiederholung der Prüfung begründen.

Typische Fehler in den mündlich-praktischen Prüfungen

Ein häufiger Fehler, der uns in den mündlich-praktischen Prüfungen auffällt, ist die unzureichende Erfassung und Dokumentation der Prüfungsleistung eines jeden Prüflings. Dies kann passieren, wenn mehrere Prüfer:innen gleichzeitig mehrere Prüflinge beurteilen sollen, die im Prüfungsraum verteilt sind. Dann kann es sein, dass die Prüfer:innen sich nicht ausreichend auf jeden einzelnen Prüfling konzentrieren, sondern sich untereinander aufteilen oder ablenken lassen. Dies verstößt gegen den Grundsatz der vollständigen und fehlerfreien Erfassung der Prüfungsleistung, der für eine faire und objektive Bewertung essentiell ist.

Die Erfassung und Dokumentation der Prüfungsleistung muss gewährleisten, dass die Prüfer:innen die Leistung eines jeden Prüflings nachvollziehen und begründen können. Dazu müssen sie die Prüfungsfragen, die Prüfungsantworten, die Prüfungshandlungen und die Prüfungsergebnisse festhalten. Außerdem müssen sie die Bewertungskriterien, die Bewertungsmaßstäbe und die Bewertungspunkte angeben. Die Erfassung und Dokumentation der Prüfungsleistung muss für jeden Prüfling einzeln erfolgen und darf nicht vermischt oder pauschalisiert werden. Die Erfassung und Dokumentation der Prüfungsleistung muss unverzüglich nach der Prüfung abgeschlossen werden und darf nicht nachträglich geändert oder ergänzt werden.

Typische Fehler in den schriftlichen Prüfungen

In den schriftlichen Prüfungen sind Beurteilungsfehler ebenfalls nicht auszuschließen. Diese bedürfen aber eine dezidierten und genauen Betrachtung unter Berücksichtigung der neuesten medizinischen Facherkenntnisse. Medizinische Prüfungsfragen müssen im Antwort-Wahl-Verfahren auf die für den Arzt allgemein erforderlichen Kenntnisse abgestellt sein (§ 14 Abs. 2 1. HS ÄApprO) und zuverlässige Prüfungsergebnisse ermöglichen. Damit sie zuverlässige Prüfungsergebnisse ermöglichen, müssen sie verständlich, widerspruchsfrei und eindeutig sein (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2020 - 6 B 35/20, vgl. zusammenfassend VGH München, Urteil vom 11. Februar 2000 - 7 B 99.1800). Es muss daher sichergestellt sein, dass die Prüfungsaufgaben auf die für die Ärztin bzw. den Arzt allgemein erforderlichen Erkenntnisse abgestellt sind und zuverlässige Prüfungsergebnisse ermöglichen und nicht offensichtlich fehlerhaft sind. Ergibt die Überprüfung, dass einzelne Prüfungsaufgaben offensichtlich fehlerhaft sind, werden diese bei der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht berücksichtigt. Bei der Bewertung der schriftlichen Prüfung ist dann von der verminderten Zahl der Prüfungsfragen auszugehen. Allerdings darf sich gemäß § 14 Abs. 4 S. 5 ÄApprO die Verminderung der Zahl der Prüfungsaufgaben nicht zum Nachteil des Prüflings auswirken. Diese sogenannte Eliminierungsregelung beruht darauf, dass sich den im Antwort-Wahl-Verfahren nicht vorgetesteten Fragen regelmäßig einzele fehlerhafte den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechenden Fragen "einschleichen", die ungeeignet sind und daher aus der Bewertung herausgenommen werden sollen (VGH München, Urteil vom 29. November 1989 - 7 B 89.2143).

Dies bedeutet, dass dem Prüfling auch die als fehlerhaft erkannte Frage, im Falle ihrer zutreffenden Beantwortung, als zusätzliche Antwort mit einem Punkt gutzuschreiben ist. Damit erhöht sich dann die individuelle Punktzahl. Hinsichtlich der Bestehensgrene muss allerdings der Wert unverändert an der verringerten Anzahl der Prüfungsaufgaben orientiert bleiben. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der nicht negativen Berücksichtigung des Verfahrensfehlers. 

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung

Wenn Sie das (endgültige) Nichtbestehen einer medizinischen Prüfung nicht akzeptieren wollen, sollten Sie nicht zögern, uns zu kontaktieren. 

Wir überprüfen gerne Ihren Fall und beraten Sie über die Erfolgsaussichten einer Anfechtung. Wir verfügen über das nötige Know-how und die Erfahrung, um Ihnen eine professionelle und effektive Anfechtungsbegründung zu erstellen. Mit uns an Ihrer Seite haben Sie die beste Chance, Ihre Prüfungsbewertung zu ändern und Ihre beruflichen Ziele zu erreichen.

Kleingedrucktes? Nein danke. Unsere Mandatskonditionen:

Mandatskonditionen Privatpersonen

Abrechnung (Stundensatz)

Abrechnungstakt

Weitere Kosten


Mindestbetrag

Prozesskostenhilfe

Übernahme durch Rechtsschutzversicherung

Honorarhöchstgrenze (Deckelung)

Zahlbar per

Ratenzahlung

420,00 EUR

Minutengenau

19% Umsatzsteuer 

10% IT-Kosten

2.500,00 EUR (zzgl. 10% IT-Kosten und zzgl. 19% Umsatzsteuer)

Nein

In der Regel maximal 540,50 EUR in Gerichtsverfahren

Nein

Überweisung, Kreditkarte (PayPal)

Via Paypal (vorbehaltlich Bonität, zzgl. Zinsen)

Mandatierung

Im Anschluss an ein Erstgespräch, das Sie ebenfalls direkt über diese Seite buchen können und welches als Video- oder Telefonkonferenz per Microsoft Teams durchgeführt wird (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist diesseits aktiviert), können Sie uns mittels eines Einladungslinks direkt online im "teipelverse" mandatieren und dort selbstverständlich auch (fortwährend) Unterlagen hochladen. Wir benötigen keine Dokumente per Post oder in Schriftform; Sie erhalten durch uns die Möglichkeit, Ihre Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) zu unterschreiben - und dies für Sie kostenfrei. Im "teipelverse" können Sie zudem jederzeit den Stand Ihres Verfahrens einsehen, Unterlagen und Rechnungen herunterladen und auch Kostenbeträge angeben, bei deren Erreichen Sie automatisch benachrichtigt werden möchten. Die weitere Erfassung ist sodann so lange deaktiviert, bis Sie einen weiteren Betrag zur Bearbeitung freigeben. Hiermit gewährleisten wir nicht nur absolute Kostensicherheit, sondern auch vollständige Kostentransparenz: So können Sie nicht nur erhaltene Rechnungen im teipelverse einsehen und herunterladen, sondern sich auch - und zwar in Echtzeit - die aktuell erfasste Summe anzeigen lassen, unabhängig davon, ob Sie bereits eine Rechnung erhalten haben oder nicht. 

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