04. Januar 2026Prüfungsrecht

Erfolg im Prüfungsrecht: OVG Hamburg ordnet Neubewertung im Drittversuch an

Worum ging es?

Ein Studierender der Helmut-Schmidt Universität war im Drittversuch der Modulteilprüfung „Qualitative Methoden“ im Studiengang Politikwissenschaft  durchgefallen. Der Prüfer blieb auch nach durchgeführter Remonstration bei seiner Bewertung und äußerte sich in der Überdenkungsstellungnahme mehrfach abwertend zur Person und Studierfähigkeit des Prüflings. Hiergegen erhob federführend Rechtsanwalt Christian Reckling Klage und führte zugleich ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren, das er in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gewonnen hat. Gegen die Entscheidung legte die Helmut-Schmidt Universität Beschwerde ein - erfolglos.

Das OVG Hamburg stellte klar: Prüfer dürfen im Überdenkungsverfahren ausschließlich die Prüfungsleistung bewerten – nicht den Menschen dahinter.


Die Entscheidung

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg bestätigte: Aus Sicht eines objektiven Prüflings bestand die Besorgnis der Befangenheit. Die Folge:

Neubewertung der Prüfungsleistung durch einen anderen Prüfer, ohne Kenntnis der bisherigen Bewertung.

Die Neubewertung führte nunmehr zum Bestehen der Prüfung im Letztversuch. 


Warum das wichtig ist

Die Entscheidung zeigt deutlich:

· Auch im Drittversuch besteht effektiver Rechtsschutz.

· Persönliche Werturteile von Prüfern sind tabu.

· Prüfungsentscheidungen sind angreifbar, wenn rechtliche Grenzen überschritten werden.


Unser Fazit

Wer glaubt, gegen eine Prüfungsentscheidung könne man nichts tun, irrt. Das Prüfungsrecht bietet wirksame Mittel – wenn man sie kennt und rechtzeitig nutzt.

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Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Reckling

  • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht  als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. 

Christian Reckling war mandatsführend in folgenden Verfahren

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