10. September 2024Prüfungsrecht

Erfolg im Prüfungsrecht - Vergleichsschluss mit der Hochschule Fresenius

Hintergrund des Vergleichsschluss im Prüfungsrecht

teipel.law wurde beauftragt, den Vorwurf einer schwerwiegenden Täuschungshandlung abzuwehren, der zum Verlust des Prüfungsanspruchs und auch zur Kündigung des Studienvertrages geführt hat. 

Der mandatsführende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christian Reckling vertrat die Mandantschaft erst im Berufungsverfahren, nachdem die vorherigen Rechtsanwälte im Klageverfahren nicht obsiegt haben. Das Berufungsverfahren wurde von beiden Seiten mit harten Bandagen geführt, denn es stellte sich heraus, dass der Vorwurf der Täuschungshandlung berechtigt war. Die Frage war jedoch, ob auch ein schwerwiegender Täuschungsversuch gerechtfertigt war.

Schwere der Täuschungshandlung

Bei der Frage, ob ein schwerwiegender Täuschungsversuch gerechtfertigt ist, kommt es darauf an, wie sehr die Spielregeln des Wettbewerbs verletzt worden sind, d.h. wie sehr wurde gegen den Grundsatz der Chancengleichheit verstoßen. Wie so oft, kam es auf den konkreten Einzelfall an. Rechtsanwalt Reckling argumentierte u.a. damit, dass die Mandantschaft während des Studiums keinen Täuschungsversuch begangen hat und auch sonst keine Anhaltspunkte für einen schwerwiegenden Täuschungsversuch vorliegen würden.

Kompromisssuche

Die Fronten schienen verhärtet. Das Oberlandesgericht sah die Verhältnismäßigkeit der Kündigung als problematisch an, denn mit der Kündigung verlor unsere Mandantschaft auch ihren Prüfungsanspruch im Wunschstudiengang. Nach einer zähen mündlichen Verhandlung konnte sich Rechtsanwalt Reckling mit dem gegnerischen Rechtsanwalt darauf einigen, den Vorwurf einer schwerwiegenden Täuschungshandlung auf den Vorwurf einer erstmaligen Täuschungshandlung abzustufen, so dass unsere Mandantschaft im Studiengang an einer anderen Hochschule weiterstudieren kann. 

Das Berufungsverfahren konnte mit Erfolg beendet werden. Es lohnt sich daher, durchzuhalten und bei prüfungsrechtlichen Verfahren auch die zweite Instanz anzurufen. 

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Reckling

  • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht  als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. 

Christian Reckling war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

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