Neubewertung in der Staatlichen Pflichfachprüfung im Öffentlichen Recht
Der in dem Verfahren federführende Rechtsanwalt Christian Reckling erzielte im Überdenkensverfahren eine Neubewertung der Aufsichtsarbeit im Öffentlichen Recht.
Durchführung des Überdenkensverfahrens in Baden-Württemberg
In dem Verfahren wurde teipel.law beauftragt, das Widerspruchsverfahren gegen den Nichtbestehensbescheid durchzuführen. Hierfür wurden zunächst durch Rechtsanwalt Christian Reckling sämtliche Aufsichtsarbeiten dahingehend überprüft, ob erhebliche Verfahrens- und/oder Beurteilungsfehler vorlagen. Insoweit wurde ein umfangreiches Gutachten erstellt, um zu entscheiden, ob und welche zugrunde liegenden Bewertungen der Aufsichtsarbeiten angefochten werden sollen.
Sodann erstellte Rechtsanwalt Christian Reckling die Einwandschreiben gegen die Prüferbewertungen und forderte die Prüferinnen und Prüfer auf, ihre Bewertungen selbstkritisch zu überdenken.
Einholung der Stellungnahmen der Prüferinnen und Prüfer
Die Prüferinnen und Prüfer erhielten sodann Gelegenheit, sich mit den substantiierten Einwänden gegen ihre Bewertungen auseinanderzusetzen. Einer der Prüfer hielt die Einwände für durchgreifend und erhöhte seine Bewertung auf 5 Punkte ("ausreichend").
Empfehlung für die Praxis im Prüfungsrecht
Betroffene Prüflinge sollten im Falle des Nichtbestehens oder der Notenverbesserung Ihr Recht auf Akteneinsicht duchsetzen und die Bewertungen ihrer Aufsichtsarbeiten im Staatsexamen Jura professionnell überprüfen lassen, um entscheiden zu können, ob das Überdenkensverfahren durchgeführt werden soll. Rechtsanwalt Christian Reckling von teipel.law führt bundesweit Examensanfachtungen im Überdenkensverfahren. Kostenlose Erstberatungen können hier gebucht werden.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.