Der in dem Verfahren federführende Rechtsanwalt Christian Reckling erzielte im Überdenkensverfahren eine Neubewertung einer Aufsichtsarbeit im Zivilrecht von ursprünglich ("mangelhaft") auf nunmehr vier Punkte ("ausreichend") .
Durchführung des Überdenkensverfahrens am Juristischen Landesprüfungsamt
im Saarland
In dem Verfahren wurde Rechtsanwalt Christian Reckling damit beauftragt, das Widerspruchsverfahren gegen den Nichtbestehensbescheid der Staatlichen Pflichtfachprüfung vom Landesprüfungsamt im Saarland (Saarbrücken) durchzuführen. Hierfür wurden zunächst durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christian Reckling sämtliche bewerteten Aufsichtsarbeiten dahingehend überprüft, ob erhebliche Verfahrens- und/oder Beurteilungsfehler vorlagen. Auftragsgemäß wurde ein umfangreiches Gutachten für die Mandantschaft erstellt, um entscheiden zu können, ob und welche zugrunde liegenden Bewertungen der Aufsichtsarbeiten angefochten werden sollen.
Sodann erstellte Rechtsanwalt Christian Reckling die umfangreichen Einwandschreiben gegen die jeweiligen Prüferbewertungen und forderte die Prüferinnen und Prüfer auf, ihre Bewertungen selbstkritisch und eigenständig unter Berücksichtigung der vorgebrachten Einwände zu überdenken.
Einholung der Stellungnahmen der Prüferinnen und Prüfer
Die Prüferinnen und Prüfer erhielten sodann Gelegenheit, sich mit den substantiierten Einwänden gegen ihre Bewertungen auseinanderzusetzen. Beide Prüfer einer Aufsichtsarbeit im Zivilrecht 2 hielten die Einwände für durchgreifend und erhöhten ihre Bewertungen auf 4 Punkte ("ausreichend"). Damit konnte unsere Mandantschaft die Zulassung zur mündlichen Prüfung erreichen. Der Nichtbestehensbescheid wurde aufgehoben.
Empfehlung für die Praxis im Prüfungsrecht
Betroffene Prüflinge sollten im Falle des Nichtbestehens oder der Notenverbesserung Ihr Recht auf Akteneinsicht duchsetzen und die Bewertungen ihrer Aufsichtsarbeiten im Staatsexamen Jura professionnell überprüfen lassen, um entscheiden zu können, ob das Überdenkensverfahren durchgeführt werden soll.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christian Reckling von teipel.law führt kompetent und persönlich bundesweit Examensanfechtungen im Überdenkensverfahren sowohl für die Staatliche Pflichtfachprüfung als auch für das Zweite Juristische Staatsexamen. Kostenlose Erstberatungen können hier gebucht werden.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.