Der in dem Verfahren federführende Rechtsanwalt Christian Reckling erzielte im gerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hamburg eine Neubewertung einer Aufsichtsarbeit im Strafrecht.
Durchführung des Überdenkensverfahrens am Juristischen Prüfungsamt in Hamburg
In dem Verfahren wurde teipel.law beauftragt, das Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid über das Bestehen der Staatlichen Pflichtfachprüfung am Juristischen Prüfungsamt in Hamburg durchzuführen. Hierfür wurden zunächst durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christian Reckling sämtliche Aufsichtsarbeiten dahingehend überprüft, ob erhebliche Verfahrens- und/oder Beurteilungsfehler vorlagen. Insoweit wurde ein umfangreiches Gutachten erstellt, um zu entscheiden, ob und welche zugrunde liegenden Bewertungen der Aufsichtsarbeiten angefochten werden sollen.
Sodann erstellte Rechtsanwalt Christian Reckling die Einwandschreiben gegen die Prüferbewertungen und forderte die Prüferinnen und Prüfer auf, ihre Bewertungen selbstkritisch zu überdenken.
Einholung der Stellungnahmen der Prüferinnen und Prüfer im Überdenkensverfahren
Die Prüferinnen und Prüfer erhielten sodann Gelegenheit, sich mit den substantiierten Einwänden gegen ihre Bewertungen auseinanderzusetzen. Dabei war bereits auffällig, dass einige Prüfende sich nur darauf beschränkten, das ursprünglich Bewertete zu wiederholen, ohne hinreichend sich mit den substantiierten Einwänden auseinanderzusetzen.
Gerichtliches Verfahren
Gegen den zurückweisenden Widerspruchsbescheid erhob Rechtsanwalt Christian Reckling Klage und begründete die Klage in mehreren Schriftsätzen.
In der rund dreieinhalbstündigen mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Hambuerg wurden die Einwände betreffend die Bewertungen der Aufsichtsarbeiten ausführlich besprochen. Das Prüfungsamt bestand nach einem richterlichen Hinweis darauf, den Prüfer der Klausur im Strafrecht aufzufordern, seine Stellungnahme aus dem Überdenkensverfahren erneut (!) zu überprüfen. Weder die Vorsitzende Richterin noch Rechtsanwalt Christian Reckling sahen dafür Anlass, denn schließlich hatten die Prüfenden bereits im Überdenkensverfahren als auch im schriftlichen Vorverfahren ausreichend Gegelegenheit, ihre Bewertungen zu überdenken.
Da ein Bewertungsfehler bei einer Klausur im Strafrecht nicht ausgeschlossen werden konnte, verpflichtete das Verwaltungsgericht Hamburg, die Klausur im Strafrecht unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut bewerten zu lassen.
Ein nicht alltägliches Urteil, das aufzeigt, dass den Prüfenden auch im Überdenkensverfahren Beurteilungsfehler unterlaufen können.
Empfehlung für die Praxis im Prüfungsrecht
Betroffene Prüflinge sollten im Falle des Nichtbestehens oder der Notenverbesserung Ihr Recht auf Akteneinsicht duchsetzen und die Bewertungen ihrer Aufsichtsarbeiten im Staatsexamen Jura professionnell überprüfen lassen, um entscheiden zu können, ob das Überdenkensverfahren durchgeführt werden soll. Rechtsanwalt Christian Reckling von teipel.law führt bundesweit Examensanfechtungen im Überdenkensverfahren sowohl im Rahmen der Staatlichen Pflichtfachprüfung als auch für das Zweite Juristische Staatsexamen.
Kostenlose Erstberatungen können hier gebucht werden.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.