teipel.law wurde beauftragt, die Bewertungen eines Examensdurchgangs (Zweite Juristische Staatsprüfung) in Rheinland-Pfalz zu kontrollieren, um festzustellen, ob erhebliche Beurteilungsfehler vorliegen.
Hierfür erstellte der mandatsführende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christian Reckling zunächst ein umfangreiches Rechtsgutachten und empfahl, einen Teil der Prüferbewertungen der Aufsichtsarbeiten im Rahmen des Überdenkensverfahren anzufechten. Dafür wurden umfangreiche Einwandschreiben pro Aufsichtsarbeit gefertigt und an die Prüfenden des Landesjustizprüfungsamts in Rheinland-Pfalz zur Abgabe einer Stellungnahme übersandt.
Die Besonderheit im vorliegenden Verfahren lag darin, dass in Rheinland-Pfalz die verdeckte Zweitbewertung eingeführt worden ist, d.h. der Zweitprüfende kennt nicht die Bewertung des Erstprüfenden. Demzufolge konnte Rechtsanwalt Christian Reckling jede Bewertung einzeln überprüfen und auch gesondert anfechten, denn der Zweitprüfende kann sich nunmehr nicht mehr auf den Erstprüfenden "verlassen", sondern muss eine eigenständige Bewertung vornehmen.
Eine Klausur im Öffentlichen Recht wurde sodann mit 4 Punkten ("ausreichend") bewertet. Das reichte aus, um die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erreichen, so dass der Nichtbestehensbescheid aufgehoben wurde.
Praxistipp fürs Juristische Staatsexamen
Betroffene Prüflinge, die mit den Bewertungen ihrer Aufsichtsarbeiten der Staatlichen Pflichtfachprüfung (Erstes Juristisches Staatsexamen) oder der Zweiten Juristischen Staatsprüfung nicht einverstanden sein sollten, empfehlen wir, ein kostenloses Erstberatungsgespräch bei uns zu buchen.
Wir informieren Sie detailliert und umfangreich über unsere Vorgehensweise, über Erfolgschancen, Dauer und Kosten eines Überdenkensverfahren.
Verlassen Sie sich auf unsere Fachexpertise.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.