Was war passiert?
teipel.law wurde beauftragt, die Bewertungen eines Examensdurchgangs (Zweite Juristische Staatsprüfung) in Niedersachsen zu kontrollieren.
Hierfür erstellte Rechtsanwalt Christian Reckling zunächst ein umfangreiches Rechtsgutachten und empfahl, einen Teil der überprüften Bewertungen der Aufsichtsarbeiten im Rahmen des Überdenkensverfahrens anzufechten. Dafür wurden durch uns umfangreiche Einwandschreiben gefertigt und an die Prüfenden des Landesjustizprüfungsamts in Celle zur Stellungnahme übersandt.
Nach Einholung der Stellungnahmen folgte bereits einer der ersten Votanten der Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Christian Reckling und bewertete die streitbefangene Aufsichtsarbeit höher als im ursprünglichen Bewertungsverfahren, mithin von drei Punkten auf nunmehr vier Punkte. Eine erfolgreiche Neubewertung liegt damit schon vor. Dies reicht zwar noch nicht aus, um die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erreichen. Jedoch kann das außergerichtliche Verfahren noch fortgeführt werden oder die Bewertungen müssen einer gerichtlichen Prüfung unterzogen werden.
Praxistipp
Betroffene Prüflinge, die mit den Bewertungen ihrer Aufsichtsarbeiten der Staatlichen Pflichtfachprüfung (Erstes Juristisches Staatsexamen) oder der Zweiten Juristischen Staatsprüfung nicht einverstanden sein sollten, empfehlen wir, ein kostenloses Erstberatungsgespräch bei uns zu buchen. Wir informieren Sie detailliert über unsere Vorgehensweise, die Erfolgschancen, die Dauer und die Kosten eines Überdenkensverfahren. Verlassen Sie sich auf unsere Fachexpertise.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.