Die bundesweit im Bildungs- und Wissenschaftsrecht tätige Schwerpunktkanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Bereich des Prüfungsrechts einen Erfolg bei der LMU München erzielt.
Häufig sehen Prüfungsordnungen vor, dass für ein und dieselbe Lehrveranstaltung beziehungsweise ein und denselben Leistungsnachweis mehrere Prüfungen bestanden werden müssen. Dabei kann es sich schlicht um zwei gleiche, etwa zwei Klausuren handeln, aber auch verschiedene Prüfungen können miteinander kombiniert werden, etwa eine Klausur und ein Referat oder eine Seminararbeit und ein Vortrag. Möglich sind selbstverständlich auch mehr als zwei Prüfungsleistungen, insoweit ist der Phantasie zunächst keinerlei Grenze gesetzt.
Solche Gestaltungen können dann gefährlich werden, wenn die Prüfungsleistungen nur teilweise erbracht werden konnten, etwa weil wegen Krankheit der Rücktritt von einer der Prüfungen erklärt werden musste oder weil eine der Prüfungen schlicht nicht bestanden wurde. Denn nicht immer sehen die Prüfungsordnungen vor, dass in einem solchen Fall nur der nicht bereits erbrachte Teil wiederholt werden muss.
Das wurde unserer Mandantin zum Verhängnis. Sie hatte einen solchen Prüfungsteil nicht erbringen können und diesen im nächsten Semester „nachgeholt“. Die Prüfungsordnung sah aber vor, dass beide Prüfungsteile in ein und demselben Semester zu erbringen waren.
Die Überprüfung der Sach- und Rechtslage ergab, dass zwar die Aufteilung der Prüfung in mehrere verschiedene Teile rechtmäßig erfolgt war, aber dass die in Rede stehenden Prüfungen selbst aus einem anderen Grund verfahrensfehlerhaft durchgeführt waren.
Nach Einreichen unserer darauf gestützten Widerspruchsbegründung konnten wir einen Vergleich erzielen: Unsere Mandantin kann ihre Prüfungen erneut ablegen.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.