Die bundesweit im Bildungs- und Wissenschaftsrecht tätige Schwerpunktkanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Bereich des Prüfungsrechts einen Erfolg in einem gerichtlichen Klageverfahren erzielt.
Unser Mandant hatte zum Abschluss seines Studiums seine Bachelorarbeit eingereicht, aber nach der mündlichen Prüfung (Kolloquium) erfahren, dass er nicht bestanden habe. Maßgeblichen Anteil an dem Ergebnis hatte aus Sicht unseres Mandanten der damalige Zweitprüfer. Dieser prüfte auch im Wiederholungsversuch, der ebenfalls als nicht bestanden bewertet wurde.
Während des Widerspruchsverfahrens stellte sich heraus, dass der Prüfungsausschuss den Zweitprüfer nicht rechtmäßig ausgewählt und mit der Prüfung unseres Mandanten betraut hatte. Er hätte daher weder im ersten noch im zweiten Versuch unseren Mandanten prüfen dürfen.
Dieser Auffassung hat sich am 17. Oktober 2019 auch das Verwaltungsgericht Köln angeschlossen und in der mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben, dass der Kläger bei der Kammer insoweit „offene Türen“ einrenne.
Dem mochte sich dann auch die Beklagte nicht mehr verschließen. Es gelang noch im Gerichtstermin eine vergleichsweise Einigung dahingehend, dass die erste Prüfung mit einem anderen Zweitprüfer und, im Falle des erneuten Nichtbestehens, die zweite Prüfung mit einem neuen Zweitprüfer wiederholt werden. Die vergleichsweise Einigung hat für unseren Mandanten den großen Vorteil, dass für ihn schnell Rechtssicherheit eintritt.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.