Die auf das Prüfungsrecht und das Hochschulrecht einschließlich Studienplatzklagen spezialisierte Kanzlei Teipel & Partner mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Prüfungsrecht im Rahmen einer Prüfungsanfechtung im Studiengang Wirtschaftswissenschaften gegen die FernUniversität Hagen einen beachtlichen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg im Falle eines endgültigen Nichtbestehens verzeichnen können.
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner von Teipel & Partner Rechtsanwälte konnte nachweisen, dass es seitens der FernUniversität in Hagen zu (mindestens) einem Verfahrensfehler bei der Durchführung der Prüfungen gekommen war, welchen auch das Verwaltungsgericht in Arnsberg als erheblich und als nicht heilbar einstufte. Dieser Verfahrensfehler führte in zwei verschiedenen Modulen zu jeweils einem neuen Prüfungsversuch.
In dem Verfahren zeigte sich aber, dass frühere Prüfungen nicht mehr zum Gegenstand der Entscheidung gemacht werden konnten, weil die Hochschule die damaligen Prüfungsergebnisse als Verwaltungsakte schriftlich bekanntgegeben hatte. Durch eine solche Vorgehensweise können die Bewertungen innerhalb eines Monats unangreifbar werden. Daher sollte nach Bekanntwerden des Nichtbestehens eines Hochschulmoduls stets geprüft werden, ob die Einlegung eines Rechtsbehelfs fristwahrend erfolgen sollte. Dies gilt umso mehr, als das Oberverwaltungsgericht Münster in seiner neueren Rechtsprechung die Voraussetzungen für das Vorliegen solcher Verwaltungsakte eher zu bejahen scheint, als dies früher der Fall war.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.