10. Juli 2018Prüfungsrecht

Teipel & Partner Erfolg gegen Uni Wuppertal im Masterstudium

Die auf das Prüfungsrecht und das Hochschulrecht einschließlich Studienplatzklagen spezialisierte Kanzlei Teipel & Partner mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Prüfungsrecht eine Prüfungsanfechtung gegen die Universität Wuppertal bereits im Widerspruchsverfahren erfolgreich für einen Lehramtsstudenten beenden können.

Unser Mandant hatte in einem auslaufenden Studiengang die Masterthesis endgültig nicht bestanden. Im Widerspruchsverfahren stellte sich heraus, dass der zentrale Prüfungsausschuss die für die Themenvergabe und die Bewertung zuständigen Prüfer hätte bestimmen müssen. Dass dies erfolgt ist und auch dokumentiert wurde, konnte von der Universität aber nicht belegt werden.

Daher gelang eine vergleichsweise Einigung: Der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen wurde aufgehoben und dem Mandanten wurde die Möglichkeit zur erneuten Prüfung eingeräumt. Dies hatte für ihn zusätzlich den günstigen Nebeneffekt, dass er die Möglichkeit erhielt, hierfür in den neuen Studiengang zu wechseln. So kann er nicht nur sein Studium, sondern auch die weitere Ausbildung zum Lehrer nach dem aktuellen Recht und damit ohne Einschränkungen fortsetzen.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Dr. Jürgen Küttner

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Beamtenrecht 
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2008. 
  • Promotion zum Dr. „in utroque iure“ (kanonischem und weltlichem Recht)
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und dem Bundesfinanzhof.

Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere  im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.  

Dr. Jürgen Küttner war mandatsführend in folgenden Verfahren

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