Die bundesweit im Bildungs- und Wissenschaftsrecht tätige Schwerpunktkanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Prüfungsrecht während zweier laufender Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Münster einen Erfolg gegen die WWU Münster im Prüfungsrecht erzielt.
Gegenstand des sehr anspruchsvollen Verfahrens war in formeller Hinsicht die derzeit höchst umstrittene Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen einzelne Prüfungsversuche sog. Verwaltungsaktqualität besitzen und damit auch frühere Prüfungsversuche anfechtbar sind.
In inhaltlicher Hinsicht kamen auch hier solche Verfahrensfehler im Prüfungsverfahren zum Tragen, welche allein verwaltungsintern lokalisiert sind und die sich daher der Wahrnehmung eines Prüflings entziehen und welche insbesondere die unterschiedlichen Organe und Gremien der Universitäten betreffen.
Im Ergebnis konnte während er laufenden gerichtlichen Verfahren ein Ergebnis erzielt werden, welches für den Prüfling nicht nur die Wiedererlangung seines Prüfungsanspruchs und die Einräumung eines weiteren Prüfungsversuchs bedeutet, sondern auch weitere für ihn günstige Regelungen beinhaltet, über dessen konkrete Ausgestaltung aus verfahrensstrategischen Gründen hier nicht näher eingegangen wird.
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