Die auf das Prüfungsrecht und das Hochschulrecht einschließlich Studienplatzklagen spezialisierte Kanzlei Teipel & Partner mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Prüfungsrecht im Rahmen einer Prüfungsanfechtung im Studiengang Medizin gegen eine Universität aus Baden-Württemberg einen beachtlichen Erfolg vor dem Verwaltungsericht im Falle eines endgültigen Nichtbestehens verzeichnen können. Das Verwaltungsgericht äußerte Bedenken, ob das Prüfungsverfahren hinsichtlich einer kombinierten Prüfung rechtmäßig gewesen war und ob die Regelungen in der Studienordnung in Einklang standen mit den Vorgaben des Landeshochschulgesetzes (LHG) in Baden-Württemberg und lag damit auf der Argumenationslinie von Teipel & Partner Rechtsanwälte. Im Ergebnis kam es zu einem Vergleich zwischen den Beteiligten, welcher der Klägerin nunmehr zwei neue Prüfungsversuche einräumt.
Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.