Die auf das Prüfungsrecht und das Hochschulrecht einschließlich Studienplatzklagen spezialisierte Kanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB mit Sitz in Köln hat im Prüfungsrecht eine Prüfungsanfechtung gegen die Fern Universität in Hagen vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg dergestalt gewinnen können, dass die Beklagte ihren Bescheid über das Nichtbestehen einer im "Multiple-Choice-Verfahren" durchgeführten Prüfung aufgehoben hat. Allerdings sei damit nicht die Feststellung verbunden, dass das Verfahren tatsächlich rechtswidrig durchgeführt worden sei, erläutert Rechtsanwalt Christian Teipel. Es sei zu befürchten, dass die spezielle Prüfungsform auch künftig angewandt werden könnte, so dass man die Umstellung auf eine sog. Fortsetzungsfeststellungsklage in Betracht ziehe, erläutert Teipel. Auch dieser Fall zeige, wie wichtig ein Verbandsklagerecht für die jeweiligen Allgemeinen Studierendenausschüsse sei, um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die Studierenden insgesamt zu erhalten, so Rechtsanwalt Teipel weiter.
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