Der Allgemeine Studierendenausschuss der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf hat sich entschieden, Rechtsanwalt Christian Teipel mit der Vertretung der Studierenden in Prüfungsanfechtungesverfahren im Studiengang Geschichte zu beauftragen. Die Prüfungen wurden in Gestalt des "Multiple-Choice-Verfahrens" durchgeführt, hinsichtlich dessen Durchführung Rechtsanwalt Teipel Bedenken in Bezug auf die verfahrensfehlerfreie Durchführung geäußert hatte. Zudem stellen sich nach seiner Rechtsauffassung die Prüfungsbescheide der HHU Düsseldorf in ihrer Rechtsbehelfsbelehrung als fehlerhaft dar, so dass Prüflinge auch noch solche Prüfungsleistungen mit anfechten können, deren Bekanntgabe nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.