Rechtsanwalt Christian Teipel hat in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gewonnen. Im Rahmen der Prüfungsanfechtung hatten beide Gutachter die Bachelorarbeit mit "mangelhaft" (5,0) bewertet. Rechtsanwalt Teipel konnte in dem Verfahren nachweisen, dass die nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüferbestellung nicht durch das hierfür zuständige Organ und nicht in dem vorgesehenen Verfahren in der erforderlichen Art und Weise erfolgt war. Darüber hinaus konnte Rechtsanwalt Teipel darlegen, dass die Prüfer nicht die nach der dortigen Prüfungsordnung erforderliche Prüfungsbefugnis innehatten. Das Verwaltungsgericht stufte diese Verfahrensfehler als erheblich und als nicht heilbar ein, so dass der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen aufgehoben und die Beklagte zur Einräumung eines weiteren Versuchs der Bachelorprüfung verpflichtet wurde.
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