Die 25 durch Rechtsanwalt Teipel geführten Verfahren gegen die FernUniversität in Hagen wurden am vergangenen Montag erfolgreich beendet. Den Prüflingen war die Verwendung eines unerlaubten Hilfsmittels (Taschenrechner) vorgeworfen worden. Dies wurde als Täuschungsversuch geahndet und die Klasuren mit "5,0" bewertet. Hiergegen erhob Rechtsanwalt Teipel Klage vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg. Im Rahmen eines Erörterungstermins und entsprechenden Hinweisen der Kammer an die beklagte Universität kündigte diese - wie beantragt - an, die Bescheide über das Nichtbestehen aufzuheben und die Klasuren der Prüflinge nunmehr bewerten zu lassen.
Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.