Rechtsanwalt Christian Reckling erzielt einen weiteren Erfolg im Rahmen eines Überdenkensverfahren in Hessen im Jura Examen.
Durchführung eines Überdenkensverfahren
Gegenstand der anwaltlichen Beauftragung war die Überprüfung von juristischen Aufsichtsarbeiten und deren zugrunde liegenden Bewertungen auf mögliche Verfahrens- und Beurteilungsfehler.
In einem ersten Schritt wurden die Erfolgsaussichten für die Mandantschaft geprüft und in einem zweiten Schritt fertigte Rechtsanwalt Christian Reckling auf Grundlage des Gutachtens die Einwandschreiben an die jeweiligen Prüfenden.
Einholung der Stellungnahmen der Prüfenden
Das Überdenkensverfahren war erfolgreich, da die Bewertung einer Aufsichtsarbeit entsprechend angehoben wurde, so dass unser Mandant die Zulassung zur mündlichen Prüfung erzielt hat.
Das Landesjustizprüfungsamt hat einen Abhilfebescheid erlassen und den ursprünglichen Bescheid über das Nichtbestehen aufgehoben.
Kommentar für die Praxis
Das Verfahren zeigt abermals auf, dass es sich lohnen kann, die Bewertungen der Klausuren im Jura Examen durch uns überprüfen zu lassen, um sodann entscheiden zu können, ob diese angegriffen werden sollen. Wir vertreten bundesweit betroffene Prüflinge und bieten in einem ersten Schritt eine kostenlose Erstberatung an.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.