09. Februar 2024Prüfungsrecht, Examensanfechtung Jura

Erfolg bei Prüfungsanfechtung im Jura Examen Hamburg

Rechtsanwalt Christian Reckling erzielt eine weitere Zulassung zur mündlichen Prüfung für das Zweite Juristische Staatsexamen (Jura Examen) am GPA.  

Erfolgreiches Überdenkverfahren

Unsere Mandantschaft beauftragte uns mit der Überprüfung der Bewertungen der im Zweiten Juristischen Staatsexamen angefertigten Aufsichtsarbeiten. Rechtsanwalt Christian Reckling fertigte ein umfangreiches Gutachten über die Erfolgsaussichten eines Überdenkverfahrens an, das die Grundlage für die weitere Beauftragung war. 

Auf der Grundlage des Gutachtens fertigte Rechtsanwalt Christian Reckling sodann die jeweiligen Einwandschreiben, die an die Prüfenden übersendet worden sind. 

Das Überdenkverfahren konnte erfolgreich geführt werden, da bereits eine Klausur im Zivilrecht besser bewertet worden ist, so dass das Prüfungsamt die Zulassung zur mündlichen Prüfung ausgesprochen werden konnte.

Praxistipp

Betroffene Prüflingen sollten nicht zögern, ihre Bewertungen der juristischen Aufsichtsarbeiten überprüfen zu lassen. Die von uns geführten Verfahren zeigen, dass immer wieder Beurteilungsfehler aufgedeckt werden können, teilweise im Überdenkensverfahren, aber auch in gerichtlichen Verfahren. Wir vertreten bundesweit unsere Mandant:innen und führen gegen alle Prüfungsämter die Überdenkensverfahren.

 

Von Teipel & Partner mandatsführend:

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