Rechtsanwalt Christian Reckling erzielt eine weitere Zulassung zur mündlichen Prüfung für das Zweite Juristische Staatsexamen (Jura Examen) am GPA.
Erfolgreiches Überdenkverfahren
Unsere Mandantschaft beauftragte uns mit der Überprüfung der Bewertungen der im Zweiten Juristischen Staatsexamen angefertigten Aufsichtsarbeiten. Rechtsanwalt Christian Reckling fertigte ein umfangreiches Gutachten über die Erfolgsaussichten eines Überdenkverfahrens an, das die Grundlage für die weitere Beauftragung war.
Auf der Grundlage des Gutachtens fertigte Rechtsanwalt Christian Reckling sodann die jeweiligen Einwandschreiben, die an die Prüfenden übersendet worden sind.
Das Überdenkverfahren konnte erfolgreich geführt werden, da bereits eine Klausur im Zivilrecht besser bewertet worden ist, so dass das Prüfungsamt die Zulassung zur mündlichen Prüfung ausgesprochen werden konnte.
Praxistipp
Betroffene Prüflingen sollten nicht zögern, ihre Bewertungen der juristischen Aufsichtsarbeiten überprüfen zu lassen. Die von uns geführten Verfahren zeigen, dass immer wieder Beurteilungsfehler aufgedeckt werden können, teilweise im Überdenkensverfahren, aber auch in gerichtlichen Verfahren. Wir vertreten bundesweit unsere Mandant:innen und führen gegen alle Prüfungsämter die Überdenkensverfahren.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.