Rechtsanwalt Christian Reckling von teipel.law erwirkt erneut die Neubewertung einer Klausur in der Staatlichen Pflichtfachprüfung.
Neubewertung der Klausur Zivilrecht 3 im Jura Examen
Rechtsanwalt Christian Reckling wurde mit der Anfechtung der Aufsichtsarbeiten im Rahmen der Staatlichen Pflichtfachprüfung (Jura Examen) beauftragt. Hierbei wurde zunächst ein detailliertes Gutachten zu den Erfolgsaussichten erstellt, um es unserer Mandantschaft zu ermöglichen, zu entscheiden, welche Bewertungen welcher Aufsichtsarbeit konkret angefochten werden soll.
Vorliegend wurde für eine Klausur im Zivilrecht im Überdenkungsverfahren ein neuer Erstprüfer bestellt, da das Juristische Prüfungsamt - nach Sichtung des durch Herrn Rechtsanwalt Christian Reckling verfassten Einwandschreibens - nicht ausschließen kann, dass das bisherige Erstprüfervotum mit einem Bewertungsfehler behaftet ist. Dieser neue Erstprüfer bewertete die Aufsichtsarbeit mit einem Punkt besser als der ursprüngliche Erstprüfer, so dass nunmehr die Zulassung zur mündlichen Prüfung vorliegt.
Praxistipp
teipel.law vertritt bundesweit betroffene Prüflinge, die die Bewertungen ihrer juristischen Klausuren überprüfen lassen wollen, sowohl für die Schwerpunktbereichsprüfung, der Staatlichen Pflichtfachprüfung als auch für das Zweite Juristische Staatsexamen.
Wir erstellen ein umfangreiches schriftliches Gutachten und zeigen auf, ob bei den Aufsichtsarbeiten Verfahrens- und/oder Beurteilungsfehler vorliegen und erstellen auf Grundlage des Gutachtens die Einwandschreiben im Überdenkensverfahren.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.