teipel.law erzielt einen Erfolg in einem gerichtlichen Verfahren für die Anfechtung einer Klausur im Jura Examen.
Was war passiert?
Federführend in dem Verfahren war Rechtsanwalt Christian Reckling, der bereits im Überdenkverfahren anwaltlich beauftragt wurde, um Beurteilungsfehler bei der Bewertung der juristischen Aufsichtsarbeiten vorzutragen. Eine der eingeholten Stellungnahmen der Prüfenden war jedoch derart pauschal gehalten, dass nicht erkennbar war, ob sich der Prüfende überhaupt konkret mit den Einwänden von Herrn Rechtsanwalt Christian Reckling auseinandergesetzt hat. Dieser Mangel im Prüfungsverfahren wurde moniert, jedoch vom Prüfungsamt zurückgewiesen. Klage war daher geboten, so dass der Mangel im Überdenkverfahren im gerichtlichen Verfahren gerügt wurde.
richterliche Verfügung wegen fehlerhaftem Überdenkverfahren
Das Verwaltungsgericht folgte der Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Christian Reckling und stellte fest, dass es nicht genügt, lediglich das Ergebnis des Überdenkens mitzuteilen ohne auf einen einzigen Einwand einzugehen. Da der Kläger konkrete, substantiierte Einwände erhoben hat, muss sich die Begründungstiefe im Überdenkungsverfahren daran ausrichten. Denn im Überdenkungsverfahren hat der Prüfer zu entscheiden und zu begründen, ob bzw. warum er an den Wertungen festhält, wenngleich auch nicht auf alle Details eingegangen werden muss. Diese Rechtsansicht überzeugt und es bleibt abzuwarten, ob und wie sich der Prüfer nunmehr auf die Einwände im Überdenkungsverfahren einlässt.
Kommentar
Die Erfahrung zeigt, dass einige der eingeholten Stellungnahmen der Prüfenden nicht erkennen lassen, ob und wie sich die Prüfenden selbstkritisch und selbständig mit den konkret erhobenen Einwendungen im Überdenkungsverfahren auseinandergesetzt haben. Oftmals erhalten wir als Rechtsanwälte pauschal gehaltene Texte, die auch als Baustein für verschiedene Prüflinge verwendet werden können. Diese Verfahrensweise widerspricht bereits dem effektiven Rechtsschutz im Prüfungsrecht, denn gerade das Überdenkungsverfahren dient als Kompensation für den nur gerichtlich eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum. Insoweit muss das Überdenkungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden. Der Prüfling hat einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch darauf, dass die Einwände kritisch überprüft werden und nicht lediglich die ursprüngliche Bewertung wiederholt wird.
Betroffene Prüfinge sollten die Bewertungen ihrer Aufsichtsarbeiten kritisch überprüfen, ebenso die Stellungnahmen der Prüfenden aus dem Überdenkungsverfahren, um sodann entscheiden zu können, ob gerichtlicher Rechtsschutz benötigt wird.
teipel.law vertritt bundesweit betroffene Prüflinge im Jura Examen und führt dezidiert und mit präziser Sorgfalt die Überdenkungsverfahren und - soweit erforderlich - auch die gerichtlichen Verfahren.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.