teipel.law erwirkt eine vergleichsweise Einigung auf die Fortführung des Medizinstudiums an der Technischen Universität München im klinischen Abschnitt.
Unzulässiges Verteilungsverfahren
Unsere Mandantschaft wendete sich gegen die Zuteilung ihres Studienplatzes für die Fortführung des Medizinstudiums im klinischen Teil an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Sie hatte beantragt, den klinischen Teil des Medizinstudiums an der Technischen Universität München fortzuführen. Dieser Antrag wurde jedoch von der Hochschule abgelehnt, da andere Bewerber:innen bevorzugt wurden, insbesondere diejenigen mit einer besseren Abschlussnote aus dem vorklinischen Abschnitt.
Gegen diese Entscheidung zog teipel.law vor das Bayerische Verwaltungsgericht München und beantragte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und legte zugleich Klage gegen den Ablehnungsbescheid ein.
Nach dezidiertem rechtlichen Vortrag wurde unserer Mandantschaft sodann ein Vergleich vorgeschlagen, der die Zuweisung für die Fortführung des Medizinstudiums im klinischen Teil (Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung) an der Technischen Universität München beinhaltete.
Der Vergleich wurde geschlossen und unsere Mandantschaft kann ihr Studium der Humanmedizin an der Wunschhochschule im Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung fortsetzen. Die Studienplatzklage auf Fortführung des Medizinstudiums an der Wunschhochschule konnte damit erfolgreich geführt werden.
Praxistipp
Betroffene Bewerber:innen sollten derartige Ablehnungsbescheide anwaltlich prüfen lassen. Denn oftmals erweisen sich die jeweiligen Zuteilungsverfahren als rechtsfehlerhaft.
Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.