Doch keine Examtrikulation: Teipel & Partner Rechtsanwälte verhindern das endgültige Nichtbestehen im Studiengang Humanmedizin. Mittels eines Klage- und Widerspruchsverfahren konnten wir uns mit der Gegenseite über einen Wiederholungsversuch einigen.
Was was passiert?
Unsere Mandantschaft hatte den schriftlichen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung endgültig nicht bestanden. Hiergegen legten wir Widerspruch ein und zugleich Klage vor dem Verwaltungsgericht, um die Erfolgschancen möglichst zu erhöhen. Fokus unserer rechtlichen Begründung waren formelle Fehler bei der Erstellung der Prüfungsfragen. Nur hilfsweise haben wir auch materiell-rechtliche Einwände gegen die Prüferbewertungen vorgebracht.
Rechtlicher Hintergrund der Prüfungsanfechtung
Betroffene Prüflinge gehen in der Regel davon aus, dass sie "ungerecht" bewertet worden sind. Das reicht aber bei weitem nicht aus, um erfolgreich ein Widerspruchs- oder Klageverfahren zu führen. Als Spezialisten im Prüfungsrecht gehen wir präzise und intensiv an die Prüfungsanfechtung heran und prüfen - neben der materiell-rechtlichen Bewertung - auch die formell-rechtlichen Anforderungen an der Erstellung, Durchführung und Bewertung der Prüfungsleistung. So auch in diesem Fall. Dies führte dazu, dass die Gegenseite offenbar ein gerichtliches Verfahren vermeiden wollte und bot uns außergerichtlich einen Vergleich ein, so dass unsere Mandantschaft einen Wiederholungsversuch für den schriftlichen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.
Praxistipp
Betroffene Prüflinge sollten nicht vorschnell das Prüfungsergebnis über das endgültige Nichtbestehen akzeptieren. Insbesondere die schriftlichen Prüfungen im Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bieten nach unserer Rechtsauffassung Anlass zur Beanstandung. Wir stehen Ihnen hierfür bundesweit für Fragen jederzeit zur Verfügung.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.