25. Mai 2018Prüfungsrecht

Teipel & Partner | Erfolg im Hochschulrecht an TU München

Die auf das Prüfungsrecht und das Hochschulrecht einschließlich Studienplatzklagen spezialisierte Kanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte hat erneut einen beachtlichen Erfolg an der TU München erzielt. Nachdem bereits zahlreiche Verfahren von Teipel & Partner Rechtsanwälte im Wintersemester 2017/2018 gegen bayerische Universitäten erfolgreich beendet werden konnten (Universität Augsburg, Universität Passau, Universität Bayreuth, TU München, LMU München) konnte nunmehr auch im Hochschulrecht ein Vergleich mit der TU München erzielt werden. Unser Mandant hatte bereits einen Bescheid über das endgültige Nichtbestehen im Masterstudiengang erhalten und kann nunmehr sein Studium im Masterstudiengang fortsetzen, wozu nicht zuletzt auch die professionelle Verfahrensführung seitens der TU München beigetragen hat.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Teipel

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Hochschulrecht, einschließlich Privathochschulrecht
  • Seit 2007 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Über 1.000 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Über 5.000 geführte Verfahren der Studienplatzklage (in der Human- und Zahnmedizin: gemeinsam mit Rechtsanwältin Britta Schulte)
  • Erfolge im Prüfungsrecht vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache. 

Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.

Christian Teipel war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

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