Die auf das Prüfungsrecht und das Hochschulrecht einschließlich Studienplatzklagen spezialisierte Kanzlei Teipel & Partner mit Sitz in Köln hat im Prüfungsrecht eine Prüfungsanfechtung gegen die Hochschule Rhein-Waal bereits im Widerspruchsverfahren erfolgreich für die Widerspruchsführerin geführt, welche die Prüfung endgültig nicht bestanden hatte.
Teipel & Partner Rechtsanwälte konnten darlegen, dass der Prüfungsausschuss bei der Prüferbestellung nicht ordnungsgemäß besetzt bzw. nicht beschlussfähig war. Die Hochschule hob daraufhin ihren Bescheid über das endgültige Nichtbestehen auf und ordnete unter ordnungsgemäßer Neubestellung der Prüfer eine Neubewertung der Klausur an. Sie vertritt die Auffassung, dass die "neueste Rechtsprechung des OVG NRW" diese Rechtsfolge (und nicht die Neuanfertigung der Klausur) vorsehe. Dabei übersieht sie nach Ansicht von Teipel und Partner, dass der Erstprüfer auch der Aufgabensteller gewesen ist. Wenn demnach auch der Aufgabensteller nicht ordnungsgemäß und damit rechtswidrig bestellt worden ist, dann kann aber das so erzielte Prüfungsergebnis nicht Gegenstand einer Neubewertung sein, so Teipel & Partner, die angekündigt haben, den Anspruch ihrer Mandantin nunmehr im Klagewege weiterzuverfolgen.
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