Rechtsanwalt Christian Teipel konnte im Rahmen einer Prüfungsanfechtung wegen endgültigen Nichtbestehens der der staatlichen Prüfung zum Rettungsassistenten eine vergleichsweise Einigung mit dem zuständigen Landesamt in Rheinland-Pfalz erzielen. Hintergrund waren die von Rechtsanwalt Teipel geltend gemachten Rügen zum Prüfungsverfahren, insbesondere hinsichtlich der Beteiligungen von Prüferinnen und Prüfern sowie Unklarheiten im Rahmen der Bestimmungen der Prüfungskommission und bei den Bestellungen der Prüferinnen und Prüfer.
Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.