Rechtsanwalt Christian Reckling führte mit Erfolg das Widerspruchsverfahren im Prüfungsrecht im Rahmen einer endgültig nicht bestanden Prüfungsleistung gegen die Universität Münster und verhinderte damit die Exmatrikulation.
Unser Mandant hatte eine mündliche Prüfung im Letztversuch im Fach Mathematik (Modulabschlussprüfung) zu bestehen. Die Prüfung wurde jedoch mit "mangelhaft" bewertet, so dass der Prüfungsanspruch aufgebraucht war und die Exmatrikulation an der Universität Münster drohte.
Rechtsanwalt Christian Reckling legte gegen den Nichtbestehensbescheid fristwahrend Widerspruch ein und beantragte zunächst Akteneinsicht in die Prüfungsunterlagen, um zu prüfen, ob die Prüfung gemäß den Vorgaben der Prüfungsordnung für das Lehramt an Gymnasien mit dem Abschluss "Master of Education". Mittels der Akteneinsicht konnte er u.a. Unstimmigkeiten bei der Prüferbestellung feststellen und trug diese - neben weiteren umfangreichen Einwänden - im Widerspruchsverfahren vor. Ziel war es, dass unser Mandant die Prüfung erneut ablegen darf.
Der Prüfungsausschuss entschied in seiner Sitzung über den Widerspruch und entschied sich, dem Widerspruch gegen die Bekanntgabe des endgültigen Nichtbestehens abzuhelfen. Er folgte dabei der Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Christian Reckling und führte aus, dass die Prüferbestellung fehlerhaft war. So darf unser Mandant nunmehr die Prüfung im Fach Mathematik erneut ablegen darf.
Das endgültige Nichtbestehen ist für Studierende eine Schocknachricht und oft bekommen wir von betroffenen Prüflingen die Aussage zu hören, dass es sich ja nicht lohne, gegen die Prüfungsentscheidung vorzugehen, denn die Hochschulen würden ja keine Fehler begehen.
Als Spezialisten im Prüfungsrecht sagen wir: Es kommt darauf an.
Es sollte jedenfalls zunächst Widerspruch gegen die Prüfungsentscheidung eingelegt und Akteneinsicht beantragt werden. Wir können durch unsere Expertise Verfahrens- und/oder Beurteilungsfehler aufdecken, denn die Universität/Hochschule kann durch ihre Prüfenden Fehler begehen, die dann entscheidend für die Prüfungsentscheidung sind. Dieses Aufspüren von Fehlern ist unsere Aufgabe, die wir in den letzten Jahren unserer anwaltlichen Tätigkeit für unsere Mandant:innen erfolgreich durchführen konnten.
Lassen Sie sich im Rahmen einer Erstberatung über die weitere Vorgehensweise aufklären. Wir zeigen Ihnen auf, ob und wie das Studium doch noch gerettet werden kann.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.