Rechtsanwalt Reckling von teipel.law führte erfolgreich ein Widerspruchsverfahren gegen eine staatliche Universität in Nordrhein-Westfestalen. Die Anfechtung der Prüfung war erfolgreich und verhinderte das endgültige Nichtbestehen und die Exmatrikulation unserer Mandantin.
Anfechtung gegen das Prüfungsergebnis
Unsere Mandantin wurde im Rahmen einer letztmaligen Wiederholungsmöglichkeit geprüft. Die Prüfung wurde mündlich abgehalten durch zwei Hochschulangehörige der Universität. Am Ende der Prüfung wurde unserer Mandantin mitgeteilt, dass sie die mündliche Prüfung nicht bestanden habe und ihr kein weiterer Wiederholungsversuch mehr zustehe. Die Exmatrikulation wurde mündlich angekündigt. Der Traum vom Abschluss des Bachelorstudiums schien geplatzt zu sein. Teipel.law wurde beauftragt, um gegen die Entscheidung der renommierten Universität rechtlich vorzugehen.
Widerspruchsverfahren eingeleitet
Wir legten zunächst Widerspruch gegen die Prüfungsentscheidung ein und beantragten Akteneinsicht in die Prüfungsunterlagen.
Nach einer dezidierten Prüfung der Prüfungsunterlagen und unter Berücksichtigung der Vorgaben der Prüfungsordnung begründeten wir den Widerspruch umfangreich und zeigten sowohl Verfahrens- als auch Beurteilungsfehler bei der Durchführung und Bewertung der mündlichen Prüfung auf.
Nach rund drei Monaten entschied der Prüfungsausschuss der Fakultät, dass dem Widerspruch stattgegeben wird. Der Prüfungsausschuss folgte unserer Rechtsauffassung und sah die Durchführung und Bewertung der mündlichen Prüfung als rechtsfehlerhaft an.
Unsere Mandantin kann nunmehr die mündliche Prüfung unter Beachtung der von uns vorgetragenen Einwände erneut ablegen. Wir wünschen hierbei viel Erfolg.
Praxistipp für die Anfechtung
Betroffene Prüflinge sollten im Falle des endgültigen Nichtbestehens nicht vorschnell aufgeben und das Prüfungsergebnis akzeptieren, auch wenn auf dem ersten Blick die Bewertung möglicherweise gerechtfertigt erscheint. Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Prüfung verfahrens- oder auch beurteilungsfehlerhaft durchgeführt wurde.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.