Weiterer Erfolg im Rahmen einer Anfechtung des Jura Examens in Rheinland-Pfalz
Was war passiert?
teipel.law wurden beauftragt, die Bewertung eines Examensdurchgangs (Staatliche PflichtfachprüfungS) in Rheinland Pfalz im Jura Examen zu kontrollieren. Hierfür erstellte Rechtsanwalt Christian Reckling ein Rechtsgutachten und empfahl, einige Bewertungen der Aufsichtsarbeiten anzufechten. Dafür wurden umfangreiche Einwandschreiben gefertigt und an die Votanten zur Stellungnahme übersandt.
Nach Einholung der Stellungnahmen folgte das Prüfungsamt der Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Christian Reckling, dass Beurteilungsfehler nicht ausgeschlossen werden könnten und bestellte zwei neue Prüfende für eine der Aufsichtsarbeiten. Bereits der Erstprüfer bewertete die streitbefangene Aufsichtsarbeit höher als im ursprünglichen Bewertungsverfahren. Auch der neu bestellte Zweitprüfer folgte dem Erstvotum und bewertete die Aufsichtsarbeit höher als die ursprünglich Prüfenden.
Insgesamt konnte unsere Mandantin damit die Zulassungsgrenze zur mündlichen Prüfung der Staatlichen Pflichtfachprüfung erreichen.
Sie kann nunmehr wählen, ob Sie regulär in einer Gruppe oder einzeln geprüft werden möchte. Wir wünschen hierbei viel Erfolg.
Praxistipp
Betroffene Prüflinge, die mit der Bewertung ihrer Aufsichtsarbeiten der Staatlichen Pflichtfachprüfung oder der Zweiten Juristischen Staatsprüfung nicht zufrieden sein sollten, empfehlen wir, ein kostenloses Erstberatungsgespräch bei uns zu buchen. Wir geben Auskunft über unsere Vorgehensweise, die Erfolgsaussichten, die Dauer und Kosten eines Überdenkungsverfahrens. Vertrauen Sie unserer Expertise.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.