13. September 2024Prüfungsrecht

Erfolg im Prüfungsrecht - Vergleichsschluss mit der Hochschule Darmstadt

Hintergrund des prüfungsrechtlichen Verfahrens

Teipel.law wurde beauftragt, das Nichtbestehen einer Prüfungsleistung an der Hochschule Darmstadt zu überprüfen.

Der mandatsführende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christian Reckling ließ sich den Sachverhalt von der Mandantschaft ausführlich schildern, um auf dieser Grundlage die Sachverhaltsinformationen rechtlich zu würdigen.

Gegen das Nichtbestehen der Prüfungsleistung legte Rechtsanwalt Christian Reckling Widerspruch ein und begründete diesen.

Der Widerspruch wurde von der Hochschule Darmstadt zurückgewiesen. Darauf wurde das gerichtliche Verfahren auf Anraten von Rechtsanwalt Reckling eingeleitet. 

Vergleichsschluss

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung wurden, wie bereits im Widerspruchsverfahren von Rechtsanwalt Reckling vorgetragen, Verfahrensfehler intensiv diskutiert. 

Um ein mögliches Urteil gegen die Hochschule Darmstadt abzuwenden, einigten sich die Hochschule Darmstadt und Rechtsanwalt Reckling auf eine vergleichsweise Einigung, um das Verfahren einvernehmlich zu beenden.

Kommentar

Nicht immer enden prüfungsrechtliche Verfahren in einem formalen Abschluss per Abhilfebescheid, sondern landen auch vor Gericht. Ziel dabei ist es immer, dass Mandatsinteresse bestmöglichst zu vertreten. So auch in diesem Fall. Das Verfahren wurde unter Berücksichtigung des Mandatsinteresses zügig beendet. Zwar musste dafür ein Klageverfahren geführt werden, dies jedoch im Interesse der Mandantschaft. 

Von Teipel & Partner mandatsführend:

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