05. Januar 2022Prüfungsrecht | Promotionsrecht | Hochschulrecht | Privathochschulrecht, Gutachten

Auftrag zur Erstellung einer Promotionsordnung

Promotionsordnungen sind Prüfungsordnungen. Denn der Doktor ist ein weiterer akademischer Grad neben dem Bachelor und dem Master und er wird verliehen, wenn eine schriftliche Arbeit eingereicht und eine mündliche Prüfung absolviert wurden (Dissertation und Disputation beziehungsweise Rigorosum), die wenigstens mit "bestanden" bewertet werden.

Voraussetzungen für eine im Ergebnis erfolgreiche Promotion sind aber regelmäßig nicht nur Fleiß und Zeit, sondern oft schon Mastergrade mit entsprechenden Mindestnoten, die Betreuungsbereitschaft von Lehrenden der Hochschule (Doktormutter beziehungsweise Doktorvater), die Immatrikulation sowie die Aufnahme eines Promotionsstudiums und so fort.

Weil der angestrebte Titel den Zugang zu vielen Berufen erleichtert und mitunter, wie zum Beispiel bei der Habilitation, sogar Zugangsvoraussetzung sein kann, sind die Regelungen der Hochschulen über das Promotionsverfahren nicht nur an den einfachrechtlichen Anforderungen der jeweiligen Hochschulgesetze, sondern auch an den Anforderungen des Art. 12 und des Art. 3 des Grundgesetzes zu messen.

Gleichzeitig dürfen aber die wissenschaftlichen Interessen der Hochschulen an neuen Forschungsergebnissen und Erkenntnissen nicht aus dem Blick geraten.

Eine dennoch verständliche, gut handhabbare, allen Interessen weitgehend gerecht werdende und selbstverständlich rechtssichere Ordnung hierfür zu entwerfen, ist eine herausfordernde Aufgabe.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Dr. Jürgen Küttner

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Beamtenrecht 
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2008. 
  • Promotion zum Dr. „in utroque iure“ (kanonischem und weltlichem Recht)
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und dem Bundesfinanzhof.

Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere  im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.  

Dr. Jürgen Küttner war mandatsführend in folgenden Verfahren

  • Teipel & Partner | Erfolg im Prüfungsrecht (Medizin) gegen Uni Ulm vor VGH Mannheim
    30.05.2018
    PrüfungsrechtRechtsmittelrecht

    Teipel & Partner | Erfolg im Prüfungsrecht (Medizin) gegen Uni Ulm vor VGH Mannheim

    Teipel & Partner Rechtsanwälte erreichen bei einer Prüfungsanfechtung Medizin gegen die Universität Ulm die Zulassung der Berufung zum VGH Mannheim
  • Doppelerfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte an der TU München: Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München im Wintersemester 2017/2018 gleich zweimal erfolgreich
    20.04.2018
    HochschulrechtPrüfungsrechtStudienplatzklage1. FachsemesterMaster

    Doppelerfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte an der TU München: Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München im Wintersemester 2017/2018 gleich zweimal erfolgreich

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 gleich zweimal wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen.
  • Doppelerfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte an der TU München: Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München im Wintersemester 2017/2018 gleich zweimal erfolgreich
    20.04.2018
    MasterplatzklagePrüfungsrechtStudienplatzklageMaster

    Doppelerfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte an der TU München: Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München im Wintersemester 2017/2018 gleich zweimal erfolgreich

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 gleich zweimal wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen.
  • Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte
    19.04.2018
    HochschulrechtMasterplatzklagePrüfungsrechtStudienplatzklageNichtmedizinische StudiengängeMaster

    Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen und hat nunmehr den Masterplatz an der TU München erhalten.
  • Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte
    19.04.2018
    HochschulrechtMasterplatzklagePrüfungsrechtStudienplatzklageNichtmedizinische StudiengängeMaster

    Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen und hat nunmehr den Masterplatz an der TU München erhalten.
  • Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte
    19.04.2018
    MasterplatzklagePrüfungsrechtStudienplatzklageNichtmedizinische StudiengängeMaster

    Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen und hat nunmehr den Masterplatz an der TU München erhalten.

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