Teipel & Partner Rechtsanwälte wurden für insgesamt drei Berufungszulassungsverfahren im Prüfungsrecht vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen beauftragt. Gegenstand der Verfahren ist die derzeit hochumstrittene Frage, ob nicht endgültig nicht bestandene Prüfungen einen Verwaltungsakt darstellen. Die Beantwortung der Frage hat enorme Auswirkungen auf die Frage, wie lange (und ggfs. wie viele) Prüfungsentscheidungen im Falle eines endgültigen Nichtbestehens angefochten werden können. Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung stellt sich uneinheitlich dar, so dass die Verfahren über Nordrhein-Westfalen hinaus für alle Hochschulen von erheblicher Bedeutung sein dürften. Rechtsanwalt Teipel war seinerzeit der mandatsführende Rechtsanwalt in einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 23.5.2012 - 6 C 8/11), welches wohl überwiegend so verstanden worden war, dass vorgenannte Prüfungen keinen Verwaltungsakt darstellen. Nunmehr dürfte die Diskussion neu entfacht sein.
Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.