Die bundesweit im Bildungs- und Wissenschaftsrecht tätige Schwerpunktkanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Prüfungsrecht einen Teilerfolg in einem Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen erzielt. Der Senat bestätigte seine Rechtsprechung zum Erfordernis einer ordnungsgemäßen Prüferbestellung und änderte das Urteil der Vorinstanz (Verwaltungsgericht Düsseldorf) ab.
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