Rechtsanwalt Christian Teipel konnte bereits im Widerspruchsverfahren einer Prüfungsanfechtung gegen die Hochschule Hof einen Erfolg verzeichnen. Die gegen die eletronisch durchgeführte Prüfung vorgebrachten Argumente überzeugten offensichtlich auch die Widerspruchsgegnerin. Da Rechtsanwalt Teipel zugleich auch frühere Prüfungsversuche mit angefochten hatte, wurden der Mandantin zwei neue Prüfungsversuche eingeräumt.
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