Rechtsanwalt Christian Teipel rügte in dem Verfahren gegen die Hochschule Rhein Main Verfahrensfehler, insbesondere in Zusammenhang mit der Bestellung und Zusammensetzung der Prüfungskommission. Im Ergebnis konnte mit der Hochschule bereits im laufenden Widerspruchsverfahren eine EInigung auf Aufhebung der Prüfungsentscheidung und Einräumung eines weiteren Prüfungsversuchs erzielt werden.
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