24. Februar 2020Prüfungsrecht

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bei endgültigem Nichtbestehen

Die bundesweit im Bildungs- und Wissenschaftsrecht tätige Schwerpunktkanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Prüfungsrecht einen Erfolg bereits im Widerspruchsverfahren erzielt.

 

Unser Mandant hatte eine Modulklausur zum wiederholten Mal nicht bestanden. Daher hat die Hochschule ihn dahingehend beschieden, dass er die Prüfung endgültig nicht bestanden habe.

 

Im Widerspruchsverfahren konnten wir verschiedene, nicht heilbare Verfahrensfehler nachweisen, die – wie häufig – ausschließlich verwaltungsintern lokalisiert waren und sich so der Wahrnehmungsmöglichkeit des Prüflings vollständig entzogen.  

 

Folgerichtig hat die Hochschule nach Einreichen der Widerspruchsbegründung umgehend im Sinne unseres Mandanten entschieden, die Entscheidung rückgängig gemacht, einen Abhilfebescheid erlassen und unser Mandant darf die Prüfung wiederholen.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

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