In einem aktuellen Widerspruchsverfahren gegen das Niedersächsische Justizprüfungsamt in Celle konnten TEIPEL & PARTNER Rechtsanwälte die Prüfer zu einer Neubewertung von angegriffenen Bewertungen der juristischen Aufsichtsarbeiten der Staatlichen Pflichtfachprüfung überzeugen. Unsere Mandantin hat damit die Zulassungsgrenze zur mündlichen Prüfung erreicht. Wir wünschen ihr viel Erfolg und drücken die Daumen für die anstehende mündliche Prüfung.
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